Gutachten

Bis 2050 fast 1,1 Millionen Pflegebedürftige in Bayern

Der Fachkräftemangel in der Pflege ist aktuell schon ein echtes Problem. Doch die Lage wird sich noch verschlimmern. Eine neue Studie liefert Zahlen, die das eindrucksvoll belegen.

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München. Bis 2050 wird es nach einem neuen Gutachten fast 1,1 Millionen Pflegebedürftige in Bayern geben. „Im Dezember 2021 waren in Bayern bereits 578.147 Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Den aktuellen Prognosen zufolge wird diese Zahl bis 2050 deutlich steigen, und zwar auf bis zu 1,082 Millionen Menschen. Das sind fast 90.000 Pflegebedürftige mehr, als wir bisher erwartet hatten“, teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Sonntag in München mit.

Die Prognosen des Pflegegutachtens Bayern 2050 seien auf Basis der neuesten Pflegestatistik 2021 erstellt worden, hieß es weiter. „Die aktuelle Pflegestatistik und die neuen Prognosen verdeutlichen: Die Pflege ist eine der größten gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Denn mit der steigenden Zahl an Pflegebedürftigen nimmt auch der Bedarf an Pflegeplätzen und an Pflegepersonal zu.“

Details gibt’s ab dem 14. August im Web

Konkret bedeute die Zunahme an Pflegebedürftigen, dass der Personalbedarf in der Langzeitpflege bis zum Jahr 2050 um 53.328 auf 142.551 Pflegekräfte, jeweils in Vollzeit gerechnet steige. „Das ist immens“, sagte Holetschek. 2021 seien in Bayern 89.224 Pflegekräfte in der Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen beschäftigt gewesen, davon 43.458 Pflegefachkräfte und 45.766 Pflegehilfskräfte.

Wie sich die Zahl der Pflegebedürftigen, aber auch die Zahl der Pflegeangebote und des Pflegepersonals von 2017 bis 2021 im Detail tatsächlich entwickelt habe und wie die Prognosen bis ins Jahr 2050 konkret aussehen, soll ab Montag im Internet das neue Portal www.pflegebedarf2050.bayern.de anschaulich zeigen, kündigte Holetschek an. Mit dem Portal würden die Inhalte des Gutachtens digital zur Verfügung gestellt und könnten auch auf regionaler Ebene ausgegeben werden. „So erhalten die kreisfreien Städte, Landkreise und Bezirke Unterstützung bei der Erstellung der Pflegebedarfsplanung.“ (dpa)

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