Anpassungsgesetz verabschiedet

Einstimmung auf die nächste Runde beim Umbau der Kliniklandschaft

Der Bundestag winkt das Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform durch. Aber Begeisterung kommt nicht auf. Im Gegenteil: Der Ruf nach einer weiteren Reformrunde ist nicht zu überhören.

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Ein öffentliches Hinweisschild, auf dem "Krankenhaus" steht.

Richtungsweisend? Das „Projekt Krankenhausreform“ bleibt politisch hochumstritten.

© Soeren Stache/dpa

Berlin. Nach monatelangem Streit ist es durch, das KHAG. Zumindest im Bundestag. Der hat am Freitag mit der Mehrheit von Union und SPD Änderungen in den Strukturen der stationären Versorgung beschlossen.

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform ändert die Koalition die ursprünglich vorgesehene Finanzierung des Transformationsfonds, schafft Ausnahmetatbestände für die Zuweisung von Leistungsgruppen und soll die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit von Krankenhäusern sowie von Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern erweitern.

Qualitätsvorgaben, etwa was den Einsatz von ärztlichem und pflegendem Personal angeht, können damit lockerer gehandhabt werden. Zudem wird die Einführung eines neuen Vergütungssystems in den Krankenhäusern schrittweise bis 2030 verschoben.

Opposition: Regierung wirft Nebelkerzen

Während Angehörige der Regierungsparteien das Projekt weitgehend positiv einordneten, erfuhr es seitens der Opposition heftige Kritik. Es sei ein bitterer Tag für Patienten und Beitragszahler, hieß es.

Der Notarzt Dr. Janosch Dahmen (Grüne) warf der Koalition vor, „Nebelkerzen“ zu werfen und einer „Wirklichkeitsverweigerung“ zu unterliegen. Tatsächlich bedeute das KHAG nichts weiter als „die Rückabwicklung der Krankenhausreform“ – also die der „Ampel“. Auch komplexe Eingriffe könnten nun wieder dort erbracht werden, wo sie nur selten vorkämen. Der Transformationsfonds werde zudem zur „Bestandskonservierung“, nicht zum Umbau der Versorgung eingesetzt.

Es bleibe bei einer flächendeckenden Unterfinanzierung der Krankenhäuser, warnte der Linken-Politiker Ates Gürpinar. Eine Entökonomisierung der Versorgung, wie sie zum Auftakt der Krankenhausreform angekündigt worden sei, finde nicht statt.

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Die Beantwortung wichtiger Fragen werde aufgeschoben statt gelöst, reagierte die Deutsche Krankenhausgesellschaft denn auch im Anschluss an die Abstimmung. „Die Krankenhäuser wissen, welche Anforderungen gestellt sind und können mit den Ländern ihre Leistungsspektrum und ihren Versorgungsauftrag organisieren“, sagte DKG-Chef Dr. Gerald Gaß.

Was bleibe sei aber wirtschaftliche Unsicherheit. „Allen voran wird uns das nach wie vor völlig untaugliche Konzept der Vorhaltefinanzierung beschäftigen“, warnte Gaß.

Wesentliche Punkte der Reform

  • Mehr Beinfreiheit für die Länder. Der Gestaltungsspielraum der Länder soll erweitert werden, indem mehr Möglichkeiten für Ausnahmen und Kooperationen ermöglicht werden.
  • Entlastung der GKV: Wesentlicher Beitrag des KHAG ist eine Änderung der Finanzierung des bis zu 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds. Sah das KHVVG noch vor, den Fonds zur Hälfte aus Mitteln der GKV zu finanzieren, sollen die Mittel dafür nun komplett von Bund und Ländern getragen werden.
  • Der Bund greift für seinen Anteil am Fonds in Höhe von 29 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren auf das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zurück.
  • Die Definition des Status Fachklinikum soll bundesweit einheitlich sein.
  • Zweckentfremdung der Pflegebudgets verhindern: Was nicht der unmittelbaren Patientenversorgung diene, darf im Budget nicht berücksichtigt werden, also hauswirtschaftliche, logistische, administrative oder technische Aufgaben.

Kritik drang auch aus den Universitätskliniken. „Die Verabschiedung des KHAG bleibt hinter dem notwendigen Reformanspruch zurück“, meldete sich der Vorsitzende des Verbands der Universitätsklinika, Professor Jens Scholz, zu Wort. Länder und Krankenkassen seien nun gefordert, ihren Ermessensspielraum konsequent für echte Strukturveränderungen und Qualitätssteigerung zu nutzen.

Andernfalls drohten der Strukturwandel ausgebremst und notwendige Konzentrationsprozesse vertagt zu werden. Das sei aber keine Option. „Eine nächste Reformrunde können wir uns nicht leisten“.

Weiterbildungsstellen in Gefahr

Der Evangelische Krankenhausverband (DEKV) forderte eine grundlegende Überarbeitung der Vorhaltefinanzierung, die Teil der Reform ist. „Wir brauchen für akute, nicht planbare Fälle eine verlässliche, bedarfsorientierte und planungssichere Finanzierung – unabhängig von Fallzahlen, sagte DEKV-Chef Christoph Radbruch.

Die Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands, Bernadette Rümmelin, lobte die „gewisse Planungssicherheit“, die das Gesetz mit sich bringe. Das Konzept der Vorhaltefinanzierung sei aber leider unverändert geblieben, eine Auswirkungsanalyse liege nicht vor.

Der Marburger Bund warnte hingegen vor dem Verlust von Weiterbildungsstellen, wenn aufgrund der Reform Krankenhauskapazitäten wegfielen. „Wenn Leistungsangebote gebündelt und Standorte verändert werden, darf das nicht zulasten der Weiterbildung gehen“, warnte die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft, Dr. Susanne Johna. Es liege nun an den Ländern, bei der Zulassung von Leistungsgruppen gezielt Weiterbildungsverbünde zu stärken.

Hartmannbund sieht Risiken

Der Hartmannbund kritisierte, dass der Kompromiss insgesamt „zu stark auf Übergangs- und Ausnahmeregelungen“ setze. Die Länder könnten die Zuweisung der Leistungsgruppen zwar zügig voranbringen. Gleichzeitig blieben Abweichungen von Qualitätskriterien über längere Zeiträume möglich. Damit entstehe das Risiko, dass das Kernziel der Reform – eine qualitätsorientierte Konzentration – an Schärfe verliere, formulierte der Vorstand der Ärztevereinigung.

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Der AOK-Bundesverband wies daraufhin, dass das beschlossene Gesetz nicht das letzte Reformgesetz im Krankenhausbereich sein werde. „Die Einführung einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientiert ausgestalteten Vorhaltefinanzierung und die Begrenzung des Pflegebudgets blieben auf der Agenda, sagte Vorständin Dr. Carola Reimann.

Es sei zu hoffen, dass die aktuell gefundene Übereinkunft Ende März auch den Bundesrat passiere, damit die Reform konkret starten könne. Weitere Reformschritte blieben aber auf der Agenda, so Reimann.

Als „vertretbaren Kompromiss“ bezeichnete auch die Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen Ulrike Elsner das Ergebnis. Sie begrüßte, dass ab 2027 bei den Ausnahmeregelungen für Leistungsgruppen ein Kompromiss mit den Krankenkassen hergestellt werden müsse.

Die Rechnung hat noch Unbekannte

Erst vor wenigen Wochen hatte ein Gutachten für Aufsehen gesorgt, demzufolge eine Krankenhausreform, wie sie bisher zugeschnitten war, ab 2035 rund neun Milliarden Euro im Jahr hätte sparen können.

Die für Ende März erwarteten Ergebnisse der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzten Finanzkommmission Gesundheit könnten ebenfalls Auswirkungen auf den Umsetzuingsprozess der Reform bekommen. Die stationäre Versorgung ist mit gut 100 Milliarden Euro im Jahr der größte Posten auf der Rechnung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

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Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte sich in der Bundestagsdebatte hingegen „überzeugt von den Änderungen“ gezeigt. Die Menschen müssten sich auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können, ganz gleich, ob sie auf dem Land oder in der Stadt lebten.

„Spezialisierte, komplexe Eingriffe, müssen aber dort stattfinden, wo die Kompetenz für das beste Behandlungsergebnis vorhanden ist“. Genau dies werde durch das nun beschlossene Gesetz erreicht. (af)

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