Home Treatment

Bleiben ambulante Ärzte außen vor?

Die Koalition will mit einem neuen Entgeltsystem Psychiatrien ein Einfallstor in die ambulante Versorgung öffnen.

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BERLIN. Bei der Versorgung von psychisch kranken Patienten zu Hause haben Sachverständige mehr Kooperation aller beteiligten Ärzte gefordert. Das ist am Montag im Gesundheitsausschuss des Bundestags bei der Anhörung zum neuen Entgeltgesetz für psychiatrische Krankenhäuser deutlich geworden.

Das PsychVVG sieht die Möglichkeit vor, dass Patienten in akuten Krankheitsphasen stationsersetzend durch Krankenhausärzte zu Hause behandelt werden. Mit diesem Hometreatment werde Klinken die "Lizenz" gegeben, an niedergelassenen Ärzten vorbei eigene Versorgungsstrukturen aufzubauen, warnte der Vertreter des Dachverbands Gemeindepsychiatrie: "Es muss aufhören, dass Jeder gegen Jeden arbeitet."

Vergleichbare Leistungen, die eine stationäre Behandlung ersetzen können, sind bisher nur in Netzen im Rahmen von Integrationsverträgen nach Paragraf 140a SGB V möglich, erinnerte die Bundespsychotherapeutenkammer. Wenn nun Kassen künftig stationsersetzende Leistungen der Kliniken finanzieren, müssten die ambulanten Netze fürchten, dass sie keine Anschlussfinanzierung erhalten, warnte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Er plädierte dafür, die ambulante Komplexbehandlung psychisch Kranker auch in der Regelversorgung zu ermöglichen und über den Innovationsfonds zu fördern.

Verschiedene Sichtweisen

Ganz anders die Sichtweise von Stephan Thewes vom Landschaftsverband Rheinland, der in der Region neun psychiatrische Kliniken mit rund 6100 Betten betreibt. Man verspreche sich von stationsersetzenden ambulanten Leistungen viel, sehe dabei aber keine Verbindung zu den Leistungen niedergelassener Ärzte.

Das wertet die KBV völlig anders und warnte, die "rückwärtsgewandte" Entwicklung eines eigentlich ambulanten Versorgungssettings würde "zu Lasten der Patientenversorgung" gehen. Erfahrungen in Großbritannien und den USA zeigten, dass Kontinuität in der Arzt-Patienten-Bindung "ein Erfolgskriterium für Akutinterventionen" darstelle.

Die KBV schlägt vor, die an der ambulanten Versorgung Beteiligten sollten mit der Entwicklung eines integrierten Versorgungskonzeptes für die ambulante Akutbehandlung beauftragt werden.

Personalpolitik als "Black box"?

Das PsychVVG ersetzt das politisch gescheiterte PEPP-System, das analog zum DRG-Konzept ein pauschaliertes Preissystem für psychiatrische Kliniken vorsah. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft betonte, damit blieben die jeweiligen Kosten einer Klinik die zentrale Verhandlungsgröße mit den Kassen, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Der Gesetzentwurf sieht ab 2020 die Schaffung eines "leistungsbezogenen Vergleichs" zwischen den Krankenhäusern vor. "Wir stellen uns dem Vergleich", sagte Baum. Doch dieser dürfe nicht auf eine Preiskonvergenz wie im alten PEPP-System hinauslaufen.

Der AOK-Bundesverband monierte, das PsychVVG bestärke "Tendenzen zur Selbstkostendeckung" in psychiatrischen Krankenhäusern. Die Finanzierung von Personal müsse mit klaren Kontrollmöglichkeiten einhergehen, ob das Geld auch für Personal investiert wird. Denn bisher sei die Personalpolitik der Psychiatrien für Kassen eine "Black box".

Vergangenen Freitag hat der Bundesrat zum Entwurf des PsychVVG Stellung genommen. Im Zentrum der Kritik stand dabei, dass die Selbstverwaltungspartner bundeseinheitliche Kriterien für die Standorte von Krankenhäusern festlegen sollen, die Länder sind in diesen Prozess nicht eingebunden. Dadurch würden die Krankenhauspläne der Länder tangiert, kritisierte die Länderkammer. (fst)

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