Blutproben: Südwest-Kammer drängt auf Neuregelung

STUTTGART (fst). Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat am Samstag eine bessere Vergütung für Notärzte gefordert und klare Regeln für Blutentnahmen im Polizeigesetz angemahnt.

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Blutuntersuchungen: Die Delegierten sprachen sich für ein Landesgesetz aus, das es der Polizei ermöglicht, körperliche Untersuchungen und Blutentnahmen bei Personen auch gegen deren Willen zu veranlassen, "wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben eines Dritten erforderlich ist".

Bereits 2007 habe der Deutsche Ärztetag die Länder aufgefordert, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um bei Unfallopfern oder Beschuldigten die Entnahme einer Blutprobe anordnen zu können.

Ziel sei es, die Gesundheit von Ersthelfern wie Ärzten, Krankenpflegern, Polizeibeamten oder Mitarbeitern im Strafvollzug zu sichern. Baden-Württemberg habe im Polizeigesetz - anders als mehrere andere Länder - dafür bisher keine Regelung geschaffen.

Vergütung der Notärzte: Einstimmig forderten die Delegierten die Krankenkassen auf, schnell eine "angemessene" Vergütung für notärztlich tätige Vertragsärzte und andere Ärzte auszuhandeln.

Bereits im Oktober hatte die KV Baden-Württemberg einen Vorschlag der Kassen als unzureichend abgelehnt. KV und Kammer hatten die bisherige Vergütungsvereinbarung zum Oktober 2010 gekündigt.

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