Bonus-Malus gilt nicht mehr für PPI-Präparate

BERLIN (fst). Die Wirkstoffgruppe der Protonenpumpeninhibitoren (PPI) wird aus der Bundesvereinbarung für die Bonus-Malus-Regelung herausgenommen.

Veröffentlicht:

Das haben die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen vereinbart, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl der "Ärzte Zeitung".

Grund dafür ist, dass die Berechnungsgrundlage von KBV und Kassen für diese Arzneigruppe nicht übereingestimmt hat mit den Tagestherapiekosten, die vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) veröffentlicht worden sind.

Als Folge davon seien die Preisunterschiede für PPI-Präparate so gering, dass es keinen Sinn mache, diese Wirkstoffgruppe in der Bonus-Malus-Regelung zu belassen.

Als Konsequenz müssten die regionalen Arzneivereinbarungen auf jeden Fall dort angepasst werden, wo die Bundesvorgaben für Bonus-Malus eins zu eins übernommen worden sind, sagte Stahl. Das betrifft Brandenburg, Thüringen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesrat

Schleswig-Holstein drängt auf Anpassungen beim AMNOG

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps