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Gesundheitsminister

Breitseite der Länder gegen AOK-Öffnung

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(Un)faire Kassenwahl? Die Gesundheitsminister der Länder stellen sich gegen Spahns Vorschlag, Regionalkassen bundesweit zu öffnen.

(Un)faire Kassenwahl? Die Gesundheitsminister der Länder stellen sich gegen Spahns Vorschlag, Regionalkassen bundesweit zu öffnen.

© Thomas Reimer / stock.adobe.com

HAMBURG/BERLIN. Alle 16 Gesundheitsminister der Länder wenden sich gegen das geplante Gesetz zur „fairen Kassenwahl“, das Entwurf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jüngst vorgestellt hat. Es sieht eine bundesweite Ausdehnung der bislang regional organisierten AOKen vor.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) reagiert darauf geschlossen mit einer giftigen Replik: „Die Länder sehen auf zentrale Steuerung ausgerichtete Eingriffe in das regionale Versorgungsgeschehen mit großer Sorge, lehnen weitere Zentralisierungen im Gesundheitswesen ab“, heißt es in einem einhelligen Beschluss, der am Donnerstag publik wurde.

Der geplante Passus in Spahns Gesetzentwurf gefährde die „konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern“, so dass die GMK dessen „ersatzlose Streichung“ fordert. Treibende Kraft hinter dem Vorhaben dürfte insbesondere Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Sie forderte Spahn auf, den „Beschluss der Länder ernst zu nehmen (...) und von weiteren Zentralisierungen im Gesundheitswesen abzusehen“.

Gewinner der vom BMG gewünschten Entwicklung wäre das Bundesversicherungsamt, das dann die Aufsicht über bundesweit alle Krankenkassen hätte. Dessen Rolle kommentiert Prüfer-Storcks gallig: Die Bonner Behörde habe „erwiesenermaßen keinen Einblick in regionale Versorgungsbedarfe und erschwert durch seine Aufsichtstätigkeit innovative Versorgungsmodelle“, ätzt die Senatorin.

Die Entwicklung müsste andersherum verlaufen, forderte die SPD-Politikerin: Die Kompetenzen der Länder sollten gestärkt und die Aufsicht „über das Vertragsgeschäft aller Krankenkassen bei ihnen angesiedelt werden“. Im GMK-Beschluss heißt es, die Anforderungen an die Gesundheitsversorgung seien vielfältig und regional unterschiedlich. „Die Versorgungsangebote müssen diesen Besonderheiten und Bedürfnissen der Patienten vor Ort Rechnung tragen.“ (fst)

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