Bremen probiert es ohne Deckel für ambulante Op

Die Bremer Kassen zeigen sich einsichtsfähig: Weil sie Mehrausgaben für Kliniken fürchten, gibt es für ambulante Operationen 2011 keine Mengenbegrenzungen.

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BREMEN (cben). In Bremen und Bremerhaven wird 2011 das ambulante Operieren nicht gedeckelt. Gleiches gilt für Wegegelder, Leistungen im Rahmen von Disease-Management-Programmen, in der Strahlentherapie, in der Substitutionsbehandlung und bei der künstlichen Befruchtung.

Das hat die KV Bremen mitgeteilt. "Damit ist Bremen der einzige KV-Bezirk, in dem von dem Beschluss des Bewertungsausschusses abgewichen wurde", so die KVHB. Wäre Bremen wie alle anderen KVen dem Beschluss des Bewertungsausschusses gefolgt, dann hätte man auch an der Weser bei einem Anstieg von mehr als 0,9 Prozent die Leistungen kappen müssen.

"Wenn 2011 der Bedarf an extrabudgetären Leistungen um diese Marge im Vergleich zum Vorjahr steigen würde, müsste das Mehr von der KV Bremen in irgendeiner Form beschnitten werden", so die KV. "Kurzum: floatender Punktwert oder ähnliches. Unseren Argumenten gegen eine solche Begrenzung haben sich die regionalen Krankenkassen angeschlossen."

Offenbar hat man in Bremen mit dem Zaunpfahl gewunken. Wenn etwa Operationen nicht mehr ambulant erbracht werden können, würden Überweisungen in teure Krankenhäuser fällig. "Der KV Bremen ist es gelungen, die regionalen Krankenkassen davon zu überzeugen, dass eine Budgetierung insbesondere der ambulanten Operationen keine Kosten einspart, sondern verursacht - zum Beispiel durch Verlagerungseffekte in den stationären Bereich," teilte die KV Bremen auf Anfrage mit.

Im Jahr 2010 hat die KV Bremen zwölf Millionen Euro für ambulante Operationen gezahlt. Die weitere Ausgabenentwicklung bei extrabudgetären Leistungen werde die KV genau beobachten.

Nach der am Jahresanfang in Kraft getretenen Gesundheitsreform dürfen die Ausgaben für die extrabudgetären Leistungen höchstens um 0,9 Prozent pro Jahr steigen. Nur bei erwiesener medizinischer Notwendigkeit darf die Grenze überschritten werden. In mehreren KVen sind die Verhandlungen mit den Krankenkassen gescheitert. In Niedersachsen wird das Schiedsamt in dieser Frage entscheiden.

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