Pflege
Broschüre zu Rechten von Heimbewohnern
MAINZ. Menschen, die in einem Pflegeheim, einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder in einer Pflegewohn-Gemeinschaft leben, stehen unter einem besonderen rechtlichen Schutz.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ-RLP) hat die speziellen Regelungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes in einer Broschüre zusammengefasst. Dabei seien auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Gesetz zur Verbraucherstreitbeilegung berücksichtigt worden, so die VZ-RLP.
Die Broschüre liegen in den Beratungsstellen der VZ-RLP kostenlos bereit. Außerdem kann die Broschüre gegen Einsendung von 1,45 Euro in Briefmarken an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 41 07, 55116 Mainz, Stichwort WBVG, bestellt werden. (ato)