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KBV

Bund soll auch die ambulante Versorgung fördern

Investitionshilfen des Bundes für finanzschwache Gemeinden sollen nach dem Willen der KBV auch zur Förderung der ambulanten Versorgung auf dem Land eingesetzt werden.

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BERLIN. 3,5 Milliarden Euro stellt der Bund den Ländern für Investitionen in klammen Regionen zur Verfügung: So sieht es das Ende Juni verabschiedete "Kommunalinvestitionsförderungsgesetz" vor.

Mit dem Geld sollen Bildungseinrichtungen und Infrastruktur saniert und modernisiert werden. Ausdrücklich nennt das Gesetz verschiedene Förderbereiche, darunter auch Krankenhäuser. Ambulante medizinische Versorgungseinrichtungen werden dagegen nicht erwähnt.

Das ist der KBV ein Dorn im Auge: "Öffentliche Mittel sollten nicht ausschließlich in Krankenhäuser investiert werden. Tatsächlich wird die Medizin immer ambulanter.

Dieser Entwicklung muss die öffentliche Hand bei der Vergabe ihrer Fördermittel folgen", ließ KBV-Vorstand Regina Feldmann am Montag verlauten. In den kommenden Jahren würden "tausende Mediziner altersbedingt aus der Versorgung der Patienten ausscheiden", heißt es in einer Mitteilung der KBV.

Um die frei werdenden Praxissitze neu zu besetzen beziehungsweise die Versorgung zu sichern, hätten die KVen bereits diverse Fördermaßnahmen aufgelegt, etwa Investitionshilfen, Umsatzgarantien oder ambulante Eigeneinrichtungen.

Finanzmittel in Strukturfonds?

Nach dem Vorbild des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes könnte die Bundesregierung beispielsweise Finanzmittel den jeweiligen Strukturfonds der KVen zur Verfügung stellen, findet Feldmann. Dazu wolle die KBV der Politik noch einen Vorschlag vorlegen.

Die Finanzhilfen entsprechend Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sind auf dreieinhalb Jahre angelegt. Mit rund einem Drittel der Gelder soll der Löwenanteil nach Nordrhein-Westfalen fließen.

Hessen ist mit einem Fonds-Anteil von neun Prozent zweitgrößter Empfänger vor Bayern mit 8,3 Prozent. Neben Krankenhäusern zählen zu den im Gesetz aufgeführten Förderbereichen etwa Lärmbekämpfung, der Ausbau der Breitbandinfrastruktur oder Luftreinhaltung.

Einen zweiten Förder-Schwerpunkt stellt die energetische Sanierung von Bildungseinrichtungen dar. Der Bund beteiligt sich an den einzelnen Projekten mit bis zu 90 Prozent.

Der Rest muss von Ländern und Gemeinden aufgebracht werden. Laut einer Vereinbarung zwischen dem Bundesfinanzminister und seinen Länderkollegen soll "mindestens die Hälfte" der Fondsgelder bis Ende März 2017 durch Projektbewilligungen vergeben sein. (cw)

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