Bundesärztekammer will Sitz im Bundesausschuss
Die BÄK will mitreden, wo über die Patientenversorgung entschieden wird.
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BÄK-Vorstand Windhorst: Mehr ärztlichen Sachverstand in den GBA bringen.
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KÖLN (iss). Die Bundesärztekammer (BÄK) möchte als stimmberechtigtes Mitglied an Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) beteiligt werden.
Einen entsprechenden Beschlussantrag wird der BÄK-Vorstand auf dem Deutschen Ärztetag in Kiel zur Abstimmung stellen, sagte Vorstandsmitglied Dr. Theodor Windhorst der "Ärzte Zeitung".
Außerdem haben BÄK-Präsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe und der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Köhler einen Brief an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr geschrieben, damit die Beteiligung der BÄK im Versorgungsgesetz geregelt wird.
"Wir müssen die Verantwortung übernehmen und wichtige Entscheidungen für Ärzte und Patienten mittragen", sagt Windhorst. Die BÄK vertrete als einzige Institution die Interessen der Gesamtärzteschaft. Er bezeichnete es als nicht akzeptabel, dass zurzeit die Klinikärzte bei Fragen der stationären Versorgung nicht stimmberechtigt seien.
"Wir brauchen mehr ärztlichen Sachverstand in den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses", sagt Windhorst, der als unparteiischer Stellvertreter des Vorsitzenden Dr. Rainer Hess im GBA aktiv ist.
Gerade wenn es künftig um die sektorübergreifende Qualitätssicherung gehe, sei die Mitwirkung der BÄK sinnvoll. Der GBA müsse wieder näher an die Versorgung heranrücken und nicht losgelöst agieren, so Windhorst.
Nach den Vorstellungen der BÄK sollten im Bundesausschuss künftig auch je ein Vertreter von Bundeszahnärzte- und Bundespsychotherapeutenkammer die Versorgerbank bestehend aus KBV (2), Deutscher Krankenhausgesellschaft (2) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (1) verstärken. Ihnen sollten acht Vertreter des GKV-Spitzenverbands gegenübersitzen.