GKV-Steuerzuschuss

Bundesbank erwartet Einschnitte

Die Bundesbank erwartet, dass bei der Höhe des Steuerzuschusses noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Im kommenden Denn die Finanzen bei Gesundheitsfonds und Kassen entwickeln sich prächtig - und das könnte ihnen zum Verhängnis werden.

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Bundesbank in Frankfurt: Nicht auf den Steuerzuschuss bauen.

Bundesbank in Frankfurt: Nicht auf den Steuerzuschuss bauen.

© Fredrik von Erichsen / dpa

FRANKFURT/MAIN. Die Bundesbank geht nicht davon aus, dass die gesetzlichen Krankenkassen mit dem derzeit geplanten Bundeszuschuss für die Jahre 2014 und 2015 planen können.

Vielmehr bestehe "nach den bisherigen Erfahrungen die Gefahr, dass die tatsächliche Höhe des Zuschusses in den kommenden Jahren von Haushaltserfordernissen des Bundes bestimmt werden könnte", heißt es im Monatsbericht Juli der Bundesbank.

Im laufenden Haushaltsjahr ist der Zuschuss bereits um 2,5 Milliarden auf 11,5 Milliarden Euro gekürzt worden. 2014 ist dann eine Senkung auf 10,5 Milliarden Euro vorgesehen, bevor 2015 der langfristig angesetzte Zuschuss von 14 Milliarden Euro wieder erreicht sein soll.

Die Bundesbank regt an, einen "nachvollziehbar definierten Katalog versicherungsfremder Leistungen" zu erstellen. Dieser könne als Orientierung dienen, um die Höhe des Zuschusses zu bemessen.

Die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus Beiträgen müsse genauso vermieden werden wie die Subventionierung versicherungskonformer Leistungen aus Steuern, heißt es. Für das laufende Jahr zeichnet sich nach Ansicht der Bundesbank wieder ein Überschuss in der GKV ab.

Der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt war im vergangenen Herbst noch von einem Defizit von 500 Millionen Euro beim Gesundheitsfonds und einer schwarzen Null bei den Kassen ausgegangen.

Nun zeichne sich, weil mehr sozialversicherungspflichtige neue Arbeitsplätze entstehen als erwartet, auch beim Fonds ein Überschuss ab. Auch das Plus bei den Kassen werde höher sein als prognostiziert.

Insgesamt werde die Höhe des Überschusses aber "deutlich" unter den neun Milliarden Euro des Vorjahres liegen. Im ersten Quartal dieses Jahres sind die Kassenausgaben nach Angaben der Bundesbank um 4,5 Prozent gewachsen.

Dieser deutliche Anstieg sei maßgeblich auf den Wegfall der Praxisgebühr zurückzuführen. Allerdings war der Schätzerkreis im Herbst 2012 noch von einem Wachstum der Kassenausgaben von 5,5 Prozent ausgegangen.

Auf dieser Basis sind dann auch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds festgelegt worden. (fst)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 24.07.201309:38 Uhr

Gesundheitspolitik vs. Fiskalpolitik

Der steuerliche Zuschuss des Bundes an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als sogenannter "Bundeszuschuss zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben der GKV" ist eigentlich k e i n Zuschuss, sondern eine A u s g l e i c h s z a h l u n g! Im letzten Familienreport der amtierenden Bundesregierung wurde für 2012 von 16 Milliarden € jährlich für die Mitversicherung von Kindern und von 13 Milliarden € für nicht erwerbstätige Ehegatten geschrieben. Wohlgemerkt, da schmückte sich Bundesfamilienministerin Christina Schröder wissentlich und wesentlich mit fremden Federn. Denn diese 29 Milliarden € wurden in 2012 nur zu 14 Milliarden vom Bundeszuschuss refinanziert und zu 15 Milliarden € durch die GKV-Beitragszahler z u s ä t z l i c h gestemmt.

Die Deutsche Bundesbank befürchtet nun zu R e c h t, dass angesichts hoher Reserven bei Gesundheitsfonds und GKV-Kassen Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble am liebsten den "Bundeszuschuss" aus dem Bundeshaushalt k o m p l e t t streichen möchte. Da dies verfassungswidrig wäre und einen Aufstand im Bundesrat gäbe, "schreitet" er zur Salami-Taktik: 2013 Kürzungen auf 11,5 Milliarden € und 2014 auf 10,5 Milliarden €. Von einer Restitution auf 14 Mrd. € in 2015 träumt vielleicht der Weihnachtsmann.

Schäubles Streichkonzert ist eine schleichende Enteignung der GKV-Umlagekasse. Sein Bundeszuschuss dient offiziell der "Mitfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben" der GKV: Beitragsfreiheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, Ehepartner-Mitversicherung bzw. Ausgleich bei geringfügigen GKV-Beiträgen (prekäre Arbeitsverhältnisse, Minijobs, geringe Renten, ALG-I und ALG-II), Befreiung von Verordnungsgebühren, Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen bzw. sonstige familienpolitische Hilfen. Dass GKV-Versicherte und Arbeitgeber z u s ä t z l i c h noch mit ihren Beiträgen o h n e Ausgleich Folgen von Alkoholkonsum, Rauchen, Drogen, Sportverletzungen, Umweltschädigungen, (Verkehrs-)Unfällen, Naturkatastrophen und Großschadenereignissen finanzieren, ist für einen Bundesfinanzminister kein Thema. Er hat das gigantische Aufkommen durch Alkohol-, Tabak- und Benzin-Besteuerung zur Rettung seines maroden Bundeshaushalts schon fest eingeplant. Damit das Elend sich wenigstens lohnt!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z. Zt. Chamonix/F)

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