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Acetylsalicylsäurehaltige Arzneimittel

Bundesgesundheitsministerium meldet Engpass bei intravenöser Darreichung

Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte fehlt es in Deutschland an acetylsalicylsäurehaltigen Arzneimitteln in intravenöser Darreichungsform. Sobald der Engpass behoben ist, soll es eine erneute Mitteilung geben.

Veröffentlicht:

Berlin. In Deutschland mangelt es derzeit an acetylsalicylsäurehaltigen Arzneimitteln in intravenöser Darreichungsform. Das hat das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch bekanntgegeben. Dabei bezieht sich das BMG auf eine Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Grundlage ist § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Bei Acetylsalicylsäure in intravenöser Darreichungsform handle es sich um ein Arzneimittel zur Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen, heißt es.

Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung. Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall befristet von den Vorgaben des AMG abzuweichen.

Das Bundesministerium für Gesundheit wird bekanntmachen, wenn der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt. (kaha)

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