Mutterschutzgesetz
Bundesrat sieht Novelle mit Skepsis
BERLIN. Der Bundesrat wird die Novelle des Mutterschutzrechts passieren lassen, meldet in einer Entschließung aber Bedenken an.
Die Novelle sieht auf Freiwilligkeit beruhende Ausnahmen für die Beschäftigung Schwangerer und Stillender zwischen 20 bis 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen vor. In der Empfehlung, über die der Bundesrat am Freitag abstimmt, wird die Gefahr betont, dass "Schwangere und Stillende als abhängig Beschäftigte eine solche Entscheidung nicht immer frei treffen können". Zudem bedeute das Genehmigungsverfahren einen bürokratischen Mehraufwand.
Der Deutsche Ärztinnenbund hingegen begrüßt, dass in Folge dieser Novelle schwangere und stillende Ärztinnen "nicht mehr in ihrer Berufsausübung behindert und benachteiligt werden". Das Gesetz war seit 1952 mit wenigen Ausnahmen unverändert geblieben. (fst)