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Baden-Württemberg

Bundesrat soll Reha-Deckel aufbohren

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Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg fordert eine bessere Vergütung von Rehabilitationsleistungen. Daher sollte die Anbindung der Vergütung an die Entwicklung der Grundlohnsumme aufgehoben werden, heißt es in einem Entschließungsantrag, über den der Bundesrat am 8. November beraten wird.

In der medizinischen Reha gebe es „dringenden Handlungs- und Reformbedarf“. Die Zahl der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sei in den vergangenen zehn Jahren um fast acht Prozent auf bundesweit 1143 gesunken.

Die Vergütung der Reha-Leistungen müsse den Häusern ermöglichen, bei wirtschaftlicher Betriebsführung „ihre Aufwendungen zu finanzieren“. Viele Reha-Einrichtungen auch im Südwesten schreiben rote Zahlen. Zudem will das Land die Pflegeversicherung an den Kosten für die geriatrische Reha beteiligen. So könnten Fehlanreize vermieden werden.

Um den Grundsatz „Reha vor Pflege“ umzusetzen, müssten die Finanzierungsströme so geordnet werden, dass „die Mitverantwortung für die geriatrische Rehabilitation dort verortet wird, wo der Nutzen aus der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit entsteht“.

Bei Apothekenversorgungsverträgen plädiert Baden-Württemberg dafür, stationäre und ambulante Reha-Kliniken gleichzustellen. Ambulante Häuser können solche Verträge nach Apothekengesetz bisher nicht schließen, heißt es zur Begründung. (fst)

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