Brandenburg

CDU will mehr Vernetzung in Gefäßchirurgie

Hausärzte in Brandung klagen über eine Unterversorgung in der Gefäßchirurgie. Die CDU will nun erreichen, dass mehr stationär tätige Gefäßchirurgen eine Ermächtigung erhalten, Patienten auch ambulant zu behandeln.

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Potsdam. Eine stärkere Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen in der Gefäßchirurgie hat der Sprecher für Wissenschaft, Forschung und Gesundheit der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag, Professor Michael Schierack, gefordert. Der Mediziner hatte sich kürzlich in einer „Kleinen Anfrage“ nach der Situation dieser Fachrichtung im Süden Brandenburgs erkundigt. Anlass waren an ihn herangetragene Beschwerden von Hausärzten, die von einer Unterversorgung berichteten.

Regierung sieht keinen Bedarf

In seiner Anfrage erkundigte sich Schierack unter anderem danach, wie viele Einwohner des Landes an einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit litten und wie viele davon deswegen in Berlin behandelt würden.

Die Antwort des Potsdamer Gesundheitsministeriums auf beide Fragen: „Der Landesregierung Brandenburg liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“ Insgesamt gibt es nach Angaben des Ministeriums acht ambulante und 64 stationär tätige Fachärzte für Gefäßchirurgie in Brandenburg. Aus Sicht der Landesregierung, die sich auf Daten der Kassenärztlichen Vereinigung beruft, besteht im Süden Brandenburgs „keine unzureichende gefäßchirurgische Versorgung.“

Ärzte völlig überlastet

Gegenüber der „Ärzte Zeitung“ widerspricht Schierack allerdings dieser Aussage. „Die Landesregierung zählt in ihrer Antwort auch darauf, dass manche Hausärzte gefäßchirurgische Leistungen abdecken“, sagt Schierack, der selbst aus Cottbus stammt und dort als Facharzt für Orthopädie praktiziert. „Gerade die niedergelassenen Ärzte in der Region sind aber völlig überlastet.“

Angesichts der zunehmenden Erkrankungszahlen der arteriellen Verschlusskrankheit brauche es mehr Anlaufstellen in der Region. In Brandenburg gebe es schon heute eine höhere Zahl von Menschen, die an Diabetes oder der Koronaren Herzkrankheit erkrankt sind, als anderswo. Aus Schieracks Sicht sollten daher mehr stationär tätige Gefäßchirurgen eine Ermächtigung erhalten, Patienten auch ambulant behandeln zu dürfen und sich von niedergelassenen Kollegen auch Patienten zuweisen zu lassen. (lass)

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