Schmerzpatienten

Cannabis soll einfacher verfügbar sein

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bundesrat plädiert dafür, Cannabis-Extrakt und -Blüten als verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel für die Regelversorgung von Schmerz- und Palliativpatienten zuzulassen. Diese müssten dann auch von den gesetzlichen Kassen erstattet werden.

Dabei sollen die Erfahrungen berücksichtigt werden, die in der Vergangenheit beim Verfahren der Ausnahmeerlaubnis für die Selbsttherapie gewonnen wurden. Bislang stehe nur ein cannabishaltiges Fertigarzneimittel in eingeschränkter Indikation zur Verfügung, heißt es in der Begründung der am Freitag gefassten Entschließung.

Zudem stimmte der Bundesrat einer Verordnung zu, mit der der Missbrauch synthetischer Cannabis-ähnlicher Stoffe eindämmt werden soll. Sie dürfen nicht mehr auf Rezept verordnet, sondern nur noch zu Forschungszwecken verwendet werden. (fst)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik einer kutanen Infektion

Legionellen-Attacke aus dem Rosengarten

Gastbeitrag

Die Demokratie ist in Gefahr: Empört Euch, Kollegen!

Lesetipps
Ein kämpferischer Hausärztechef Dr. Markus Beier bei der KBV-Vertreterversammlung.

© Rolf Schulten

KBV-Vertreterversammlung

Markus Beier: „Die Krankenkassen fahren einen Angriff auf uns“