Anästhesie-Assistenten

Chirurgen für klare Grenzen im Berufsbild

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BCD) hat den Gesetzentwurf begrüßt, mit dem die Ausbildung zum Anästhesietechnischen (ATA) sowie zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) geregelt werden soll.

An 120 Schulen sind bisher rund 4000 OTA ausgebildet worden, doch Ausbildungs- und Prüfungsinhalte sind bisher nicht bundeseinheitlich geregelt. Der BDC plädiert dafür, dass heilkundliche Tätigkeiten beider Berufe nur per Delegation durch Ärzte veranlasst werden dürfen. Das müsse vor allem für die Indikationsstellung gelten.

Kritisch sieht der BDC, dass der Entwurf die Möglichkeit der Mitwirkung oder die eigenständige Vornahme ärztlich veranlasster Leistungen bei „Maßnahmen in diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereichen außerhalb des anästhesiologischen und operativen Einsatzbereichs“ vorsieht.

 Hier wünscht sich der Berufsverband konkretere Vorgaben, da bislang unklar sei, um welche ärztlichen Funktionsbereiche es sich handelt. Der BDC schlägt die Ergänzung vor, die Assistenten sollten eigenverantwortlich befugt sein, konkret benannte „berufsfeldspezifische Aufgaben“ auszuführen. (fst)

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