Direkt zum Inhaltsbereich

DAK: Urteil nicht auf alle Versicherten übertragbar

HAMBURG (fst). Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) hat betont, dass das am Mittwoch ergangene Urteil des Sozialgerichts Berlin "keine grundsätzliche Bedeutung" habe und nicht auf alle Versicherten übertragbar sei.

Veröffentlicht:

Das Gericht hatte die Kasse zur Rückzahlung der Zusatzbeiträge in drei Fällen verurteilt. Außerdem sei die Entscheidung nicht rechtskräftig, erklärt die DAK.

Der Gesetzgeber habe in Paragraf 175 Absatz 4 SGB V festgelegt, dass die Kassen ihre Mitglieder über das Sonderkündigungsrecht informieren müssen.

"Wie dies zu geschehen hat, hat der Gesetzgeber offen gelassen", so die Kasse.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Barrieren abbauen

Menschen mit Behinderung in der Praxis: Kleine Stellschrauben, große Wirkung

Heimische Zoonosen

Wie Sie eine Hantavirus-Infektion erkennen

Lesetipps
Viren schweben über Kot.

© Shawon / Generated with AI / Stock.adobe.com

Heimische Zoonosen

Wie Sie eine Hantavirus-Infektion erkennen