DMP Koronare Herzkrankheit erhält neues Modul Herzinsuffizienz

BERLIN (HL). Der Bundesausschuss hat das Disease-Management-Programm KHK überarbeitet und um ein Modul chronische Herzinsuffizienz ergänzt. Außerdem wird nun nach langem Zögern die PET-CT zur Diagnostik bei kleinzelligem Bronchial-Ca eine vertragsärztliche Leistung.

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DMP-Erneuerung: Mit der Ergänzung des Moduls "Chronische Herzinsuffizienz" setzt der Bundesausschuss neuere Erkenntnisse aus der medizinischen Praxis um. Danach treten bei chronisch kranken Menschen mit zunehmendem Alter oftmals weitere chronische Krankheiten auf. Es wird jedoch als wenig sinnvoll angesehen, für jede chronische Krankheit ein eigenes Disease-Management-Programm einzuführen. Stattdessen hat man sich für eine modulartige Ergänzung des DMP KHK entschieden. Der Beschluss des Bundesausschusses ist eine Empfehlung an das Bundesgesundheitsministerium. Die Änderung des DMP selbst muss in einer Rechtsverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium erfolgen.

Auch Leistungen mit unklarem Nutzen muss die Kasse zahlen.

PET-Diagnostik: Die Positronen-Emmissions-Tomografie (PET) als Diagnosemethode für das kleinzellige Bronchialkarzinom soll künftig nicht nur im Krankenhaus, sondern auch in der ambulanten ärztlichen Versorgung möglich sein. Bereits im Januar 2007 war die Leistung für das nicht kleinzellige Bronchial-Ca in den ambulanten Leistungskatalog aufgenommen worden. Die Zulassung ist mit Voraussetzungen an die Qualifikation der erbringenden Ärzte und zur Qualitätssicherung verbunden. Das Bundesgesundheitsministerium muss die Entscheidung noch genehmigen.

LDL-Apherese auch ambulant: Patienten, die unter einer schweren und seltenen Fettstoffwechselstörung und zusätzlich an fortschreitenden Gefäßerkrankungen leiden, haben künftig auch Anspruch auf eine LDL-Apherese in der vertragsärztlichen Versorgung. Grundlage des GBA-Beschlusses ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen Anspruch auch auf solche Leistungen haben, die nicht evaluiert sind. Der Bundesausschuss hat den Beschluss mit der Auflage verbunden, dass die Ärzte zusammen mit den Fachgesellschaften innerhalb von sechs Monaten ein Konzept für eine prospektive kontrollierte Studie sowie für eine komplette Erfassung aller Behandlungsfälle vorlegen.

Keine Klarstellung zu Clopidogrel: Der Bundesausschuss will einer Auflage des Bundesgesundheitsministeriums nicht folgen, wonach in die Arzneimittelrichtlinie eine Klarstellung aufgenommen werden soll. Danach bezieht sich der Verordnungsausschluss nicht auf das Anwendungsgebiet "Prävention atherothrombotischer Ereignisse bei Patienten mit akutem Koronarsyndrom". Der Bundesausschuss rechnet damit, dass die Klarstellung nun vom Bundesgesundheitsministerium selbst vorgenommen wird. Dies will der Ausschuss dann so akzeptieren.

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