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Chronikerprogramme

DMP bleiben Teil des Finanzausgleichs

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz abgesegnet. Enthalten ist auch ein Passus, der die Chronikerprogramme etwa für Diabetiker betrifft.

Von Thomas Hommel Veröffentlicht:

Berlin. Gute Nachrichten für Anhänger von Chronikerprogrammen in der Versorgung: Disease-Management-Programme (DMP) etwa für Menschen mit Typ 1- und Typ 2-Diabetes oder chronischer Herzinsuffizienz werden im Finanzausgleich (Morbi-RSA) unter den gesetzlichen Krankenkassen weiter berücksichtigt.

Das sieht der Entwurf für ein Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) vor, den das Bundeskabinett kürzlich verabschiedet hat.

„Damit wird unterstrichen, dass strukturierte Behandlungsprogramme von der Politik gewünscht sind“, sagte CDU-Gesundheitsexperte Alexander Krauß.

Ursprünglich war geplant, die DMP-Programmpauschale im RSA zu streichen. Das hatte für Kritik auch bei Ärzten gesorgt. Sie befürchteten, eine Streichung könne zum schnellen Aus für DMP-Verträge führen.

Demgegenüber hatten Befürworter einer Streichung argumentiert, dadurch werde die bisherige finanzielle Privilegierung der Chronikerprogramme im Vergleich zu anderen „Besonderen Versorgungsformen“ aufgehoben.

Programme zu neun Indikationen

Seit Start der DMP im Jahr 2002 haben Krankenkassen zu neun verschiedenen Indikationen Disease-Management-Programme aufgelegt. Erst im April dieses Jahres war ein Programm zu chronischem Rückenleiden und im August ein weiteres zu Depressionen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) verabschiedet worden. Programme zu Osteoporose und rheumatoider Arthritis bereitet das Gremium aus Ärzten, Krankenkassen, Kliniken und Patientenvertretern derzeit vor.

Laut GBA waren im Jahr 2017 insgesamt knapp sieben Millionen Versicherte in einem oder in mehreren Chronikerprogrammen freiwillig eingeschrieben. Mehr als 9000 solcher Programme der Kassen seien aktuell vom Bundesversicherungsamt zugelassen, teilte der GBA mit.

Die Programme zielen auf eine engmaschigere Behandlung durch Haus- und Fachärzte ab. Dies soll auch zu einer besseren Compliance seitens der Patienten führen. DMP zu Diabetes gehörten zu den ersten Programmen dieser Art. In Programmen für Typ-2-Diabetes sind aktuell rund 4,2 Millionen und in denen für Typ-1 gut 218 000 Patienten eingeschrieben.

Die praktische Umsetzung der Programme erfolgt auf der Basis regionaler Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Vor Vertragsabschluss prüft das Bundesversicherungsamt, ob die in der Richtlinie des GBA festgelegten Anforderungen an ein DMP eingehalten werden – nur dann können sie vom Bundesversicherungsamt zugelassen werden.

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