Deutlich geringere Vergütung im Basistarif

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NEU-ISENBURG (eb). Wenn Patienten den Basistarif der PKV gewählt haben, soll dieser künftig nur noch nach dem 0,9- bis 1,2-fachen GOÄ-Satz abgerechnet werden dürfen. Das meldet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstagsausgabe) und beruft sich auf die KBV.

Laut FAZ hat die KBV diese Regelung mit dem Verband der privaten Krankenversicherung vereinbart. Ohne diese Einigung, zu der das Schiedsgericht aufgerufen hatte, würde der Satz weiter beim Faktor 1,8 liegen.

Lesen Sie dazu auch: Falsche Erwartungen an novellierte GOÄ?

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