Hilfe beim oder zum Sterben

Die Ärzte sind gespalten

Am Freitag entscheidet der Bundestag über neue Regeln für Sterbehilfe und -begleitung. Das Ergebnis ist völlig ungewiss. Der Zwiespalt der Ärzte in dieser Frage aber wird bleiben, zeigen Stimmen von Lesern.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Hilfe beim oder zum Sterben - ein Thema, bei dem die Meinungen weit auseinandergehen.

Hilfe beim oder zum Sterben - ein Thema, bei dem die Meinungen weit auseinandergehen.

© Joerg Reimann / iStock / Thinkstock

BERLIN. Wenn der Bundestag am Freitag über Reformen bei der Sterbehilfe und Sterbebegleitung entscheidet, werden Ärzte mit zwiespältigen Gefühlen die Debatte verfolgen.

Die "Ärzte Zeitung" hatte im Oktober Leser gebeten, Stellung zu nehmen zur aktuellen Diskussion. Die Antworten fallen differenziert aus und sind nicht repräsentativ.

Dies entspricht empirischen Befunden zur Praxis der ärztlichen Sterbebegleitung. Nach einer Studie an der Universität Bochum, an der 734 Ärzte teilgenommen haben, ist rund ein Fünftel der Ärzte bereits von Patienten um Suizidhilfe gebeten worden.

Lassen sich wirklich alle Details regeln?

Wie denken Ärzte?

Im Jahr 2012 hatte eine Gruppe um den Medizinethiker Dr. Jan Schildmann an der Universität Bochum eine nicht repräsentative Umfrage unter Ärzten aus fünf Landesärztekammern ausgewertet.

Befragt nach ihrer Haltung zum ärztlich begleiteten Suizid, antworten knapp 42 Prozent der 734 Ärzte, sie könnten sich eine durch einen Arzt begleitete Selbsttötung unter keinen Umständen vorstellen.

Ein fast ebenso großer Teil der Ärzte – rund 40 Prozent – erklärte, sie könnten sich eine Suizidassistenz unter bestimmten Umständen vorstellen. 18 Prozent der Antwortenden zeigten sich unentschieden.

Zu dieser Gruppe gehört auch Professor Hermann Liebermeister, Internist und ehemals Chefarzt am Evangelischen Fliedner-Krankenhaus in Neunkirchen. Er habe auf diese Bitte hin "entsprechende Medikamente für den bisher nicht eingetretenen Notfall verordnet".

Ein gesetzliches Verbot der auf Gewinn ausgerichteten Sterbehilfe sei "berechtigt". Doch Liebermeister glaubt nicht, "dass man dieses komplexe Thema in allen Details gesetzlich regeln kann".

Ganz anders die Position von Dr. Hans-Veit Coester aus Köln. Er stimme "uneingeschränkt" der Formulierung in Paragraf 16 der Musterberufsordnung (M-BO) zu. Dort ist festgehalten, Ärzte "dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten".

Er sei bisher nicht direkt mit dem Sterbewunsch eines Patienten konfrontiert worden, lehnt aber den Ansatz einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten ab, die ärztliche Suizidassistenz gesetzlich regeln zu wollen. Dies sei "nicht vereinbar mit dem ärztlichen Ethos, der ärztlichen Berufsordnung und dem hippokratischen Eid", so Coester.

Dem widersprechen der Hausarzt Ekkehard Ruebsam-Simon und die Praktische Ärztin Carla Simon aus Bammenthal bei Heidelberg. Sie glauben, die Ärzteschaft habe sich mit der Formulierung in Paragraf 16 M-BO in eine "Sackgasse" manövriert.

Hoffnung auf eine offensive Diskussion

Das "Diktum ‚Kein Mensch muss unerträglich leiden" hat zu einer Erwartungshaltung in der Bevölkerung geführt, die von den Ärzten im Einzelfall nicht eingehalten werden kann".

Beide Ärzte hoffen, dass eine Ärztekammer "den Mut hat, sich von der Festlegung im Paragrafen 16 M-BO zu befreien, um damit eine offensive Diskussion in der organisierten Ärzteschaft auszulösen". Ziel ist für sie die "ersatzlose" Streichung dieses Passus‘.

Dies sieht der niedergelassene Internist Dr. Johann Frahm aus Stuttgart ähnlich. Es gehe dabei auch darum, die "Diskussion über Sterbehilfe nicht allein den Palliativmedizinern und Kirchenvertretern zu überlassen". Frahm bezeichnet die "Hilfe beim Sterben" als "eine eindeutig (haus-)ärztliche Aufgabe, die der Arzt erfüllen kann, aber nicht muss".

Dagegen betont der Palliativmediziner Thomas Sitte, die Fälle, in den Patienten keine Linderung verschafft werden könne, seien so selten, dass der "Staat keinesfalls regelhafte Erleichterungen für die Tötung von Patienten schaffen" dürfe.

Sitte warnt, geschäftsmäßig verfügbare "‘Hilfen' zur Selbsttötung werden höchstwahrscheinlich die Zahl der Selbsttötungen erhöhen".

Niemand müsse sich wegen körperlichen Leiden "das Leben nehmen, wenn die derzeitigen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die ein versiertes Palliativ Care Team bieten kann". Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Palliativ-Stiftung, räumt ein, dass diese Möglichkeiten "nicht ortsnah überall für jeden" vorhanden sind.

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