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Kommentar zum Gewerkschaftsurteil

Die Richter haben das Wort

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:

Es ist ein Urteil, das Folgen haben wird. Wahrscheinlich auch für künftige Arbeitskämpfe von Klinikärzten. Zwar ging es am Montag vor dem Frankfurter Arbeitsgericht um eine Schadenersatzklage gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung, aber unter Umständen könnte eine solche Klage auch den Marburger Bund treffen. 9,5 Millionen Euro forderten Fraport, Lufthansa und Air Berlin, weil sie die Streiks im vergangenen Februar für rechtswidrig hielten.

Das Gericht hat die Klage abgewiesen, aber Berufung zugelassen. Und die Kläger gehen davon aus, dass das Verfahren bis zum Bundesarbeitsgericht verfolgt wird.

Müsste eine Spartengewerkschaft eine solche Schadenersatzsumme zahlen, wäre das ihr Ende. Und wohl auch das Ende aller dieser Gewerkschaften, die in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen haben. Ihre Streiks verursachen schnell einen erheblichen Schaden, weil die Streikenden - Ärzte, Piloten, Fluglotsen, Lokführer - an Schlüsselpositionen sitzen.

Klinikverbände, Fluggesellschaften und Deutsche Bahn nutzen alle Mittel, um die Macht der Spartengewerkschaften zu brechen. Politisch findet sich dafür bislang keine Mehrheit.

Und juristisch hat das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil zur Tarifpluralität im Jahr 2010 die Macht der Berufsgewerkschaften gestärkt. Da drängt sich der Eindruck auf, dass ihnen jetzt finanziell das Rückgrat gebrochen werden soll.

Lesen Sie dazu auch: Schadenersatz: Gewerkschaft muss nicht zahlen

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