Durch Zulassungsrückgabe verfällt der Anspruch auf Kassenhonorar

KASSEL (mwo). Wenn Ärzte kollektiv auf ihre Zulassung verzichten und damit aus dem System der gesetzlichen Krankenversicherung aussteigen, können sie nach einem Urteil des Bundessozialgerichts kein Geld mehr von den Krankenkassen beanspruchen. Anlass für das Grundsatzurteil war der "Zahnärztestreik" 2004 in Niedersachsen.

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