Corona-Pandemie

EU-Impfnachweise ohne Booster nur noch neun Monate gültig

Nach Ablauf von 270 Tagen werden Menschen ohne diesen zusätzlichen Schutz gegen COVID-19 bei Grenzübertritten wie Ungeimpfte behandelt.

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Ohne Auffrischungsimpfung sind die EU-Ipmfzertifikate bei Reisen innerhalb der Union nur noch rund neun Monate (270 Tage) gültig.

Ohne Auffrischungsimpfung sind die EU-Ipmfzertifikate bei Reisen innerhalb der Union nur noch rund neun Monate (270 Tage) gültig.

© Stefan Puchner / dpa

Brüssel. Reisen ohne Booster-Impfung in der EU ist für viele Menschen nun deutlich schwieriger. Denn die EU-Impfnachweise sind seit Dienstag ohne Auffrischungsimpfung nur noch rund neun Monate (270 Tage) gültig. Nach Ablauf dieser Frist werden Menschen ohne diesen zusätzlichen Schutz bei Grenzübertritten wie Ungeimpfte behandelt.

Das bedeutet in der Regel, dass sie bei grenzüberschreitenden Reisen in der EU einen aktuellen negativen Test brauchen oder sogar in Quarantäne müssen. „Dies spiegelt den nachlassenden Schutz des Impfstoffs wieder und unterstreicht, wie wichtig eine Auffrischung ist“, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders.

Codes überall in der EU anerkannt

Der Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung etwa in Praxen und Impfzentren erstellt wird. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital ausgelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU anerkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise nicht nur über Impfungen, sondern auch über frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.

„Mit den neuen Vorschriften für Reisen innerhalb der EU werden die unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten harmonisiert“, heißt es von Seiten der EU-Kommission. Wie lange die Grundimmunisierung in den jeweiligen Ländern - etwa für Restaurantbesuche oder Veranstaltungen - anerkannt wird, kann sich jedoch weiterhin unterscheiden.

Deutschland derzeit keine Regelung

In Deutschland gibt es zurzeit keine Regelung, die die Anerkennungsdauer von Impfnachweisen begrenzt. Menschen mit Booster-Impfung können aber unter Umständen von Testpflichten befreit sein.

Die EU-Staaten werden lediglich aufgefordert, ihre nationalen Regelungen anzupassen. Wenn sie das nicht machen, drohen aber auch keine unmittelbaren Strafen. Die EU-Absprachen haben aber politisch Bedeutung, so fachten sie jüngst eine Debatte um die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus in Deutschland an. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigt eine umstrittene Verkürzung von sechs auf drei Monate. In einer Absprache auf EU-Ebene einigten sich die EU-Länder jedoch darauf, dass dieser Status für Reisen 180 Tage anerkannt werden soll. (dpa)

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