HINTERGRUND

EU-Kommission will die Rechte der Patienten bei der Gesundheitsversorgung stärken

Von Petra Spielberg Veröffentlicht:
Das Tagungsgebäude der Europäischen Kommission in Brüssel. Hier entstand der neue Richtlinienentwurf, der Patienten viele Vorteile bringen soll.

Das Tagungsgebäude der Europäischen Kommission in Brüssel. Hier entstand der neue Richtlinienentwurf, der Patienten viele Vorteile bringen soll.

© Foto: dpa

Als der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 28. April 1998 sein erstes Urteil zur Kostenerstattung von im EU-Ausland erworbenen medizinischen Leistungen fällte, sorgte dies im Bundesgesundheitsministerium für Aufregung. Horst Seehofer (CSU), damals Gesundheitsminister, warnte vor einer finanziellen Auszehrung der Gesundheitssysteme, sollte das Urteil zu einer verstärkten Freizügigkeit bei der Inanspruchnahme von Leistungen führen.

Die Kritik ist längst verhallt. Zum einen, da die befürchteten Patientenströme über die innereuropäischen Grenzen bislang nicht eingesetzt haben. Auslandsleistungen schlagen bei den Sozialversicherungen nach Angaben der Kommission EU-weit derzeit nur mit etwa zehn Milliarden Euro zu Buche. Das entspricht knapp einem Prozent des Gesamtbudgets. Zum anderen sah Ulla Schmidt die Sache weit weniger eng. Sie setzte sogar durch, dass die Rechtsprechung des EuGH 2004 Eingang ins deutsche Sozialrecht fand.

Geplant sind einheitliche Mindeststandards

Nicht alle EU-Länder folgten diesem Beispiel. Viele Patienten können von den Urteilen somit noch immer nicht im gebotenen Maß profitieren. Sie bleiben oft auf den Kosten für eine Auslandsbehandlung sitzen, sofern sie nicht bereit oder finanziell in der Lage sind, die Erstattung gerichtlich einzufordern.

Die EU-Kommission will diesen Zustand beenden und die Mitgliedsstaaten über einheitliche Mindeststandards für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der EU dazu verpflichten, sich an die EuGH-Urteile zur Patientenmobilität zu halten. Morgen will die für Gesundheitspolitik zuständige EU-Kommissarin Androula Vassiliou einen der "Ärzte Zeitung" bekannten Richtlinienvorschlag vorstellen. Damit kommt die Brüsseler Behörde zugleich einer Forderung des Europäischen Parlaments (EP) und der EU-Länder nach, die Öffnung der nationalen Gesundheitsmärkte eigenständig und nicht im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie zu regeln.

Dieser Schritt sollte eigentlich schon im November vergangenen Jahres erfolgen. Wegen vorgeblicher Terminprobleme legte die Kommission ihren Entwurf dann aber auf Eis. Die Behörde hatte sich in Wahrheit jedoch dem Druck einiger EU-Länder gebeugt, die ihre gesundheitspolitische Souveränität und die finanzielle Stabilität der Versorgungssysteme durch das Regelwerk gefährdet sehen.

Zu den Bremsern gehörten vor allem Schweden, Großbritannien und Spanien. Sie kritisierten insbesondere die Pläne der Kommission, den Patienten stationäre Leistungen im Regelfall ohne vorherige Rücksprache mit den Kostenträgern zu genehmigen. Sozialdemokraten aus dem EP hatten zudem vor einer drohenden Zwei-Klassen-Medizin in Europa gewarnt.

Behandlung im EU-Ausland soll vereinfacht werden.

Beamte der Kommission haben die ursprüngliche Fassung inzwischen überarbeitet. Grundlegend Neues findet sich im vorliegenden Entwurf jedoch nicht. Dies gilt auch für den strittigen Punkt der Bezahlung von stationär erbrachten Leistungen im Ausland. Eine Genehmigung durch die heimische Krankenkasse soll nur erforderlich sein, wenn ein Mitgliedstaat belegen kann, dass die Kostenerstattung die finanzielle Stabilität des eigenen Gesundheitssystems gefährdet.

Die geplanten Vorschriften gehen zugleich weit über das hinaus, was die Luxemburger Richter den EU-Ländern abverlangen. So sollen die Patienten nicht nur Rechtssicherheit bei der Kostenerstattung erhalten. Die EU-Mitglieder sollen sich darüber hinaus verpflichten, in Bereichen wie E-Health oder der Kosten-Nutzen-Bewertung von medizinischen Innovationen enger zusammenzuarbeiten. Die EU-Kommission will damit nach eigenem Bekunden zur Kosteneffizienz im Gesundheitswesen beitragen.

Die Behörde plant außerdem, Leitlinien für die Qualität und Sicherheit der Versorgung vorzugeben und die Einhaltung der Behandlungsstandards fortlaufend zu überwachen. Dies soll die Länder dazu motivieren, ihr medizinisches Leistungsangebot am jeweils aktuellsten medizinischen Stand zu orientieren.

Angesichts der Bandbreite des Vorhabens sind erneute Diskussionen mit dem EP und den Gesundheitsministern der 27 EU-Länder programmiert. Das deutsche Gesundheitssystem könnte gleichwohl von der Öffnung der Gesundheitsmärkte profitieren. Denn Patienten aus EU-Ländern mit einer unzureichenden medizinischen Versorgung oder langen Wartezeiten könnten die qualitativ hochwertigen medizinischen Leistungen in Deutschland künftig verstärkt nachfragen.

Probleme mit Haftungsrecht und Heilberufsrecht erwartet

Dennoch wären wohl auch hierzulande rechtliche Anpassungen zum Beispiel im Heilberufsrecht sowie im Haftungsrecht, erforderlich, um die von der Kommission geforderten Standards bei der grenzüberschreitenden Versorgung zu erfüllen. Dies beträfe beispielsweise eine Vorschrift, die es Sozialversicherten ermöglichen soll, Rezepte überall in der EU einzulösen und sich die Kosten hierfür von ihrer Kasse zurückerstatten zu lassen. Dies sei auf der Grundlage des deutschen Rechts bislang nicht möglich, bestätigte ein Medizinrechtler auf Anfrage.

FAZIT

Mit der Richtlinie zur "Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" soll ein Rechtsrahmen für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im EU-Ausland entstehen. Die Richtlinie sieht vor, dass die Patienten für geplante ambulante und stationäre Auslandsbehandlungen in Vorleistung treten. Die Kassen sollen die Kosten dann auf der Basis der jeweiligen Inlandspreise erstatten. (spe)

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