EU-Länder müssen Gesundheitsdaten melden
BRÜSSEL (spe). Die EU-Länder sind künftig verpflichtet, vergleichbare Daten zur öffentlichen Gesundheit, zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie andere erwerbsbedingten Gesundheitsschäden und Erkrankungen zu erheben. Dies sieht eine neue EU-Verordnung vor, die in Kürze in Kraft tritt. Die statistischen Informationen werden bislang vielerorts nur freiwillig erhoben.
Dies erschwert die Vergleichbarkeit der Daten. Nach der Verordnung müssen die EU-Länder die harmonisierten Datensätze an die EU-Behörde Eurostat zur Veröffentlichung und Bewertung übermitteln.