EU-Pläne können für Parallelimport das Aus bedeuten

BRÜSSEL (spe). Die Europäische Kommission hat die für diese Woche angekündigte Vorstellung ihres so genannten Arzneimittelpakts verschoben. Grund sind offenbar Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Kommissarskollegiums über die geplanten Richtlinienvorschläge.

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Das Paket umfasst drei Richtlinien-Entwürfe, die dazu beitragen sollen, die Arzneimittelsicherheit zu verbessern. Ein Entwurf beschreibt Maßnahmen im Kampf gegen Arzneimittelfälschungen. Ein weiterer sieht die Lockerung des Informationsverbots für verschreibungspflichtige Medikamente vor. Der dritte Vorschlag beschreibt überarbeitete Vorschriften zur Pharmakovigilanz.

Auf Widerstand stoßen vor allem die von EU-Industriekommissar Günter Verheugen ausgearbeiteten Vorschläge zur Patienteninformation und zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen. Verheugen strebt an, eine Sicherheitskennzeichnung von Arzneiverpackungen vorzuschreiben, die die vollständige Rückverfolgbarkeit einer Medikamentenpackung gewährleisten soll. Ein fälschungssicheres Siegel soll zudem verhindern, dass die Schachtel auf dem Weg vom Hersteller zum Patienten geöffnet werden kann.

Parallelhandel war bisher unterstützt worden

Ein solches "Umpackverbot" würde de facto das Aus für Parallelhändler und zugleich eine Abkehr von der bisherigen Arzneimittelpolitik der EU bedeuten. Die für Wettbewerb und Binnenmarkt zuständigen Abteilungen der Kommission hatten den Parallelhandel in der Vergangenheit ausdrücklich unterstützt. Vertreter der Branche laufen in Brüssel bereits Sturm gegen die Pläne.

Auf Kritik innerhalb der Behörde sowie bei Verbraucherverbänden und EU-Parlamentariern stoßen ferner die Pläne des Kommissars, das Informationsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel aufzuheben. Demnach sollen Hersteller künftig in Druckerzeugnissen sowie im Internet über Produktmerkmale, Studien und Preise ihrer Medikamente informieren dürfen. Wann das Arzneimittelpaket veröffentlicht werden soll, ist derzeit noch unklar.

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