EU-Richter: Mehr Transparenz bei OTC-Liste!
LUXEMBURG (mwo/fst). Der Gemeinsame Bundesausschuß GBA) darf seine Entscheidungen über die Verordnung rezeptfreier Arzneimittel zu Lasten der Kassen nicht weiter im Stillen treffen. Zumindest die betroffenen Unternehmen haben Anspruch auf Information, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geurteilt.