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EU berät erneut über Arbeitszeit in Kliniken

BRÜSSEL (spe). Am Montag wollen die Gesundheits- und Sozialminister der EU erneut über die Neufassung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie abstimmen.

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Alle bisherigen Versuche der EU-Länder, sich auf die von der EU-Kommission angeregte Änderung der aus dem Jahr 1993 stammenden Vorschriften zu einigen, waren gescheitert. Die Richtlinie regelt die Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Feuerwehren sowie Rettungsdienststellen.

Die Kommission hatte im September 2004 einen Vorschlag vorgelegt, der den Branchen eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung ermöglichen soll. Denn viele Staaten sehen sich nicht in der Lage, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu erfüllen, wonach Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit zu werten sind.

Über eine flexible Gestaltung des Bereitschaftsdienstes sind sich die Minister inzwischen einig geworden. Strittig ist nach wie vor, ob es erlaubt werden soll, Vereinbarungen über eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit zu treffen. Diese soll maximal 48 Stunden betragen. Nach einem neuen Kompromissvorschlag sollen Überstundenvereinbarungen (bis zu 65 Stunden pro Woche) unter strengen Auflagen möglich sein.

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