Telaprevir

Ein Preis, aber keine Praxisbesonderheit

BERLIN (cw). Der GKV-Spitzenverband und Janssen-Cilag haben eine Preisvereinbarung für den Proteasehemmer Telaprevir (Incivo®) geschlossen. Damit sind inzwischen vier Preisverhandlungen nach dem AMNOG-Verfahren erfolgreich über die Bühne gegangen.

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Erstmals jedoch gibt es mit Telaprevir nicht zugleich auch eine Vereinbarung zu den "Anforderungen an die Verordnung", wie eine Nachfrage beim GKV-Spitzenverband ergab.

Für Ärzte bedeutet das: Die Verordnung von Janssens neuem Hepatitis-C-Therapeutikum wird nicht vorab als Praxisbesonderheit anerkannt, unterliegt also den üblichen Regularien der Richtgrößenprüfung.

Telaprevir ist seit September 2011 im Markt. Es wird in Kombination mit Peginterferon alfa und Ribavirin gegen chronische Hepatitis C eingesetzt.

Im Mai hatte der GBA dem Mittel einen Zusatznutzen für beide Subgruppen - therapienaive und therapieerfahrene Patienten - bescheinigt. Der jetzt verhandelte Erstattungsbetrag gilt bis Ende 2015.

Wie hoch der Rabatt, den Janssen der GKV für Incivo® gewährt, aber genau ist, war nicht in Erfahrung zu bringen. Man habe mit dem Hersteller abgesprochen, den Erstattungspreis erst bekannt zu geben, wenn er in der Lauer-Taxe gelistet ist, heißt es seitens des GKV-Spitzenverbandes.

Erst kürzlich hatte Janssen-Cilag auch einen Preis für sein neues Krebsmittel Zytiga® (Abirateronacetat) vereinbart.

Dieser Preis ist zwar ebenfalls noch in keiner Liste verzeichnet. Doch wurden auf der Website des GKV-Verbandes bereits Anforderungen an die Verordnung veröffentlicht und Zytiga® damit als Praxisbesonderheit anerkannt.

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