Leitartikel zu Gen-Patenten

Ein Streit von vorgestern beschäftigt die Gerichte

Ist ein Gen auch dann ein Naturprodukt, wenn es isoliert und gereinigt wurde, oder handelt es sich dann um ein Konstrukt von Menschenhand? Die Frage, die auf die Patentierbarkeit von Genen hinausläuft, wird in den USA im Juni entschieden.

Von Dr. Christine Starostzik Veröffentlicht:
Aktivisten protestierten 2002 am Europäischen Patentamt (EPA) in München.

Aktivisten protestierten 2002 am Europäischen Patentamt (EPA) in München.

© Frank Leonhardt / dpa

Anlass für den Streit um die Patentierbarkeit von Genen ist das Patent, das Myriad Genetics 1998 auf die Brustkrebsgene BRCA 1 und BRCA 2 erhalten hatte. Dass auch Gerichte in dieser Frage uneinig sind, zeigen nachfolgende Urteile.

2010 erhielt die gegen die Patenterteilung klagende Bürgerrechtsbewegung "American Civil Liberties Union" (ACLU) in den USA in erster Instanz Recht. Die Begründung: "Gene sind Produkte der Natur und damit nicht patentierbar".

Im Berufungsverfahren wurde das Urteil wieder aufgehoben, da es sich um "isolierte Gene handelt, entstanden durch menschliche Arbeit" und somit um eine patentierbare Erfindung.

Nach erneutem Einspruch der ACLU wird nun gespannt auf die Entscheidung des Supreme Court gewartet. In der ersten Anhörung haben die Richter erkennen lassen, dass sie eine Aberkennung der Patente für denkbar halten.

Wie so oft prallen auch hier wirtschaftliche Interessen auf ethische Bedenken. In den USA werden 95 Prozent der BRCA1/BRCA2-Tests von Myriad durchgeführt. Ein Verlust der Genpatente würde für die Firma große finanzielle Einbußen bedeuten.

Konkurrenten könnten das diagnostische Verfahren dann preisgünstiger anbieten. Patentbefürworter berufen sich vor allem auf den Forschungsaufwand und die in den 1990er-Jahren hohen Kosten der Gensequenzierung.

Diese sollen unter dem 20-jährigen Patentschutz mit den Gewinnen aus den Gentests und durch Lizenzzahlungen wieder eingespielt werden. Kritiker halten dagegen, dass Patente die Entwicklung neuer und möglicherweise besserer Tests behindern würden.

Für selbstzahlende Patienten sei die Diagnostik durch die Monopolstellung von Myriad unverhältnismäßig teuer. Zudem nehme ein solches Monopol die Möglichkeit, eine zweite Meinung einzuholen. Forscher bemängeln darüber hinaus den schwierigen Zugriff auf die Daten.

Im Geltungsbereich des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) ist die Rechtslage eindeutiger ...

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