Kassenpleite

Eine Schließung macht noch keine Kündigung

Was wird eigentlich aus den Mitarbeitern einer Krankenkasse, wenn sie wegen Insolvenz von der Aufsicht geschlossen wird? Nichts, sagen Arbeitsrichter, sie bleiben wo sie sind - solange sie nicht gekündigt werden.

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF (mwo). Die Schließung der BKK für Heilberufe zum Jahresende 2011 hat nicht automatisch auch zum Ende der dortigen Arbeitsverhältnisse geführt. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden.

Das Bundesversicherungsamt hatte das Aus für die BKK für Heilberufe "wegen fehlender dauerhafter Leistungsfähigkeit" Anfang November 2011 verfügt.

Bislang ist umstritten und noch nicht höchstrichterlich entschieden, was eine solche Verfügung für die Arbeitsplätze einer gesetzlichen Krankenkasse bedeutet.

Die BKK für Heilberufe meinte, das amtliche Aus für die Kasse führe automatisch auch zum Aus für die Arbeitsverhältnisse, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Laut Gesetz muss eine Pleite-Kasse jedoch versuchen, alle nicht mehr ordentlich kündbaren Mitarbeiter bei anderen Krankenkassen unterzubringen.

Gelingt dies nicht oder lehnen die Arbeitnehmer den angebotenen Arbeitsplatz ab, enden die Arbeitsverhältnisse automatisch. Bei allen ordentlich kündbaren Beschäftigten gelte die Pflicht zu einem Vermittlungsversuch aber nicht, so das LAG Düsseldorf.

Daher gelte auch das automatische Ende des Arbeitsverhältnisses nicht. Zudem sei ein Großteil der Mitarbeiter auch noch gebraucht worden, um die Kasse abzuwickeln. Das Gericht ließ aber die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.

Az.: 6 Sa 422/12

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Mit Eigenvorsorge und Pflegezusatzversicherung

Neues CDU-Grundsatzprogramm: Hausärzte erste Anlaufstelle

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden