Direkt zum Inhaltsbereich

Kassenpleite

Eine Schließung macht noch keine Kündigung

Was wird eigentlich aus den Mitarbeitern einer Krankenkasse, wenn sie wegen Insolvenz von der Aufsicht geschlossen wird? Nichts, sagen Arbeitsrichter, sie bleiben wo sie sind - solange sie nicht gekündigt werden.

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF (mwo). Die Schließung der BKK für Heilberufe zum Jahresende 2011 hat nicht automatisch auch zum Ende der dortigen Arbeitsverhältnisse geführt. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden.

Das Bundesversicherungsamt hatte das Aus für die BKK für Heilberufe "wegen fehlender dauerhafter Leistungsfähigkeit" Anfang November 2011 verfügt.

Bislang ist umstritten und noch nicht höchstrichterlich entschieden, was eine solche Verfügung für die Arbeitsplätze einer gesetzlichen Krankenkasse bedeutet.

Die BKK für Heilberufe meinte, das amtliche Aus für die Kasse führe automatisch auch zum Aus für die Arbeitsverhältnisse, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Laut Gesetz muss eine Pleite-Kasse jedoch versuchen, alle nicht mehr ordentlich kündbaren Mitarbeiter bei anderen Krankenkassen unterzubringen.

Gelingt dies nicht oder lehnen die Arbeitnehmer den angebotenen Arbeitsplatz ab, enden die Arbeitsverhältnisse automatisch. Bei allen ordentlich kündbaren Beschäftigten gelte die Pflicht zu einem Vermittlungsversuch aber nicht, so das LAG Düsseldorf.

Daher gelte auch das automatische Ende des Arbeitsverhältnisses nicht. Zudem sei ein Großteil der Mitarbeiter auch noch gebraucht worden, um die Kasse abzuwickeln. Das Gericht ließ aber die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.

Az.: 6 Sa 422/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Update der S3-Leitlinie

Neue Empfehlung in der Sepsis-Therapie

Lesetipps
Apixaban, ein orales Antikoagulans zur Behandlung und Vorbeugung von Blutgerinnseln sowie zur Vorbeugung von Schlaganfällen bei Vorhofflimmern.

© Soni's / stock.adobe.com

Vergleich bei dreimonatiger Therapie-Zeit

Apixaban vs. Rivaroxaban: Welches DOAK hat das geringere Blutungsrisiko?

Eine Ampel, bei der alle drei Lichter an sind.

© soulartist / stock.adobe.com

Häufige Nebenwirkung

Obstipation bei Schmerzpatienten: Ampeltest hilft bei Bewertung der Darmfunktion