Der Standpunkt

Eine fragwürdige Reform

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Der Autor ist stellv. Chefredakteur und Ressortleiter Gesundheitspolitik bei der der "Ärzte Zeitung". Schreiben Sie ihm: helmut.laschet@springer.com

Binnen acht Jahren soll die Organisation des Gemeinsamen Bundesausschusses zum dritten Mal reformiert werden. Angesichts der Aufgabenfülle, die das wichtigste Steuerungsgremium im Gesundheitswesen vom Gesetzgeber übertragen bekommen hat, wird der GBA - zumindest vorübergehend - mehr mit sich selbst als mit seinen Arbeitsinhalten beschäftigt sein. Am Sinn darf gezweifelt werden.

Offenkundig misstraut der Gesetzgeber der Selbstverwaltung. Bester Ausdruck dafür sind die Vorschriften für die Wählbarkeit der Unparteiischen. Sie dürfen künftig nicht mehr direkt aus dem "System" kommen, es denn, die Kandidaten haben eine Karenzzeit von drei Jahren absolviert.

Was wird die Folge sein? Der GBA wird möglicherweise - wie zu früheren, keineswegs seligen Zeiten - von Ex-Staatssekretären oder Ex-Richtern moderiert. An der Amtsführung des jetzigen Vorsitzenden Dr. Rainer Hess dürfte dies nicht gelegen haben. Sie war von Souveränität, Fairness und wachsender Transparenz gekennzeichnet. Die Vorgänger können das für sich nicht in Anspruch nehmen.

Ein gravierender Mangel in der Konstruktion des GBA bleibt allerdings trotz Reform bestehen. Wer bestimmt, was auf die Agenda kommt? Zum ersten ist es der Gesetzgeber.

Zum zweiten sind es die beteiligten "Bänke"; die GKV-Spitzenverband, die KBV, die Krankenhausgesellschaft und die Patientenvertreter, die ein Antragsrecht haben. Damit ist ein erheblicher Teil der Arbeit des Bundesausschusses interessengeleitet.

Konkret: einzelne Ärzte oder Ärztegruppierungen haben keine Möglichkeit, direkt beim Bundesausschuss zu beantragen, eine innovative Leistung in den GKV-Katalog aufzunehmen. Ihnen bleibt nur der Weg über KV und KBV - und dieses System hat unter den Bedingungen von immer noch begrenzenden Gesamtvergütungen wenig Interesse an Innovationen.

Erst recht ist es schwierig, für außerhalb des KV-Systems stehende Leistungserbringer - etwa Medizintechnik oder andere Heilberufe - beim GBA vorzudringen. Hier sollte die Tür aufgemacht werden.

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