Einheitliche Regeln für Infusionslösungen!
HAMBURG (eb). Rezepturherstellbetriebe, Apotheken und Krankenhausapotheken sollten patientenindividuelle parenterale Infusionslösungen einheitlich und verpflichtend nach der "Guten Herstellungspraxis" gemäß EU-GMP-Richtlinie herstellen. Eine entsprechende Regelung fordert der Bundesverband der Rezeptur Herstellbetriebe (BRH) von der Bundesregierung. Gegenwärtig gebe es in Deutschland unterschiedlich hohe Anforderungen bei der Herstellung. Apotheken, die aseptische Zubereitungen herstellten, richteten sich nach Leitlinien der Bundesapothekerkammer, die jedoch viele Spielräume zuließen.