Bereitschaftsdienst

Einigung: Poolärzte im Notdienst sollen als Selbstständige gelten

Aufatmen für die ärztlichen Notdienste? Es gibt eine Einigung zu Poolärzten: Sie sollen künftig wie Selbstständige behandelt werden und wären damit nicht sozialversicherungspflichtig. An manchen Details wird noch getüftelt – und in den KVen noch nicht gejubelt.

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