Bereitschaftsdienst
Einigung: Poolärzte im Notdienst sollen als Selbstständige gelten
Aufatmen für die ärztlichen Notdienste? Es gibt eine Einigung zu Poolärzten: Sie sollen künftig wie Selbstständige behandelt werden und wären damit nicht sozialversicherungspflichtig. An manchen Details wird noch getüftelt – und in den KVen noch nicht gejubelt.