Engelmann soll schlichten zwischen AOK und BHÄV

MÜNCHEN (sto). In der Auseinandersetzung zwischen dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) und der AOK Bayern um einen neuen Hausarztvertrag hat das Bayerische Gesundheitsministerium den ehemaligen Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht Dr. Klaus Engelmann zur Schiedsperson ernannt.

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Von der Berufung Engelmanns erwarte sich der Vorstand ein objektives Schiedsverfahren und eine zeitnahe Entscheidung, sagte der BHÄV-Vorsitzende Dr. Dieter Geis in einem Mitgliederrundschreiben.

Zugleich appellierte Geis an die Hausärzte in Bayern, den Hausarztvertrag mit der Techniker Krankenkasse, der zum 1. Oktober honorarwirksam wird, mit Leben zu erfüllen.

Wichtiger als die Fallwertobergrenze von 76 Euro pro Quartal sei das politische Signal, das dieser Vertrag setzt: Die TK sei bereit gewesen, einen Anschlussvertrag nach altem Recht mit dem BHÄV einzugehen, argumentiert Geis.

Die bürokratisch aufwendige Neueinschreibung für Versicherte entfalle deshalb. Insgesamt könne dieser Hausarztvertrag ein Vorbild für noch zu schließende Anschlussverträge in Bayern sein.

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