Ersatzregelung zu Bonus-Malus für Ärzte in Bremen
BREMEN (cben). Die KV Bremen hat mit den Krankenkassen des Landes eine Ersatzregelung für die Bonus-Malus-Regelung des Arzneispargesetzes (AVWG) vereinbart. Die Kassen gewähren im Falle der kollektiven Richtgrößenunterschreitung einen Bonus von bis zu drei Millionen Euro.