Direkt zum Inhaltsbereich

Europas Zulassungssystem hat weltweit die Nase vorn

Veröffentlicht:

Für die Zulassung von Biosimilars hat die EU ein stringentes Reglement entwickelt und ist damit Vorreiter. Schon 2003 wurden Biosimilars nach dem Konzept der "Biologischen Ähnlichkeit" in die EU-Gesetzgebung eingeführt, seit 2005 gilt sie auch in Deutschland.

Im Unterschied zu Generika mit chemisch definierten Stoffen, für die Hersteller sich auf die Zulassungsunterlagen des Originalherstellers berufen können und lediglich die Äquivalenz mit dem Originalprodukt belegen müssen, muss der Antragsteller für ein Biosimilar Unterlagen und Nachweise beibringen, die vom Umfang her fast einem Originalantrag gleichen. Im Einzelnen sind dies:

Qualitätsdossiers, die den Herstellungsprozess und die dafür geltenden Standards und Kontrollen beschreiben, sowie Daten zu analytischen Tests zur Molekülstruktur, deren therapeutische Aktivität und Reinheitsprofilen;

Vorklinische Daten, über deren Umfang in Abstimmung mit der Zulassungsbehörde im Einzelfall entschieden wird;

klinische Studien, die aber im Vergleich zu den Studien über das Originalprodukt verkürzt werden können, je enger sich das Profil des Biosimilar an das Original anlehnt.

Zum Zulassungsantrag gehört eine detaillierte Beschreibung der Arzneimittelüberwachung (Pharmakovigilanz). Ferner muss bei der EMEA, der europäischen Zulassungsbehörde, ein Risiko-Management-Plan eingereicht und genehmigt werden. Darin ist beschrieben, wie der Hersteller die Sicherheit des Arzneimittels überwacht. (HL)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Nutzenbewertung

Kein Zusatznutzen für COVID-Kombi Paxlovid® bei Jugendlichen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
In der Schwangerschaft soll eine medikamentöse Blutdrucktherapie ab Werten 140/90 mmHg initiiert werden.

© Dragana Gordic - stock.adobe.com

Gestationshypertonie und Co.

Bluthochdruck in der Schwangerschaft: So gehen Sie therapeutisch vor