Bundesverwaltungsgericht

Existiert ein Grundrecht auf Selbsttötung?

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LEIPZIG. Gibt es ein Grundrecht auf Selbsttötung? Und muss der Staat dafür geeignete Betäubungsmittel freigeben? Über diese Fragen verhandelt am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Geklagt hat ein Ehepaar aus dem Rheinland, sie 74, er 81 Jahre alt. 2014 hatten sie beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die Erlaubnis zum Kauf von Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Durchführung eines gemeinsamen Suizids beantragt. Sie befassten sich seit langem mit der Idee des selbstbestimmten Sterbens.

Im Bekanntenkreis hätten sie ein qualvolles Sterben mit Krebs ebenso erlebt wie einen jahrelangen „demenziellen Verfall“. Sie wollten sicher sein, dass ihnen solche Schicksale erspart bleiben.

Das BfArM und in der Folge auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster lehnten dies ab. Das Gesetz lasse die Abgabe von Betäubungsmitteln für eine Selbsttötung nicht zu. Auch aus den Grundrechten lasse sich ein solcher Anspruch nicht ableiten. (mwo)

Bundesverwaltungsgericht: Az.: 3 C 6.17

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