AOK Baden-Württemberg

Facharztverträge fördern die Entlastungsassistentin

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STUTTGART. Bei den Facharztverträgen von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK können Kardiologen und Gastroenterologen seit Juli sogenannte "Entlastungsassistentinnen in der Facharztpraxis" (EFA) einsetzen. Vergleichbar der Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) sollen diese vom Arzt delegierte Aufgaben übernehmen, die auf die Facharztgruppe zugeschnitten sind.

Bereits seit 2014 ist die EFA im PNP-Facharztvertrag bei Patienten mit Parkinson, Demenz, Epilepsie und MS im Einsatz. In der Kardiologie oder Gastroenterologie durchläuft die EFA eine 80-stündige Fortbildung zum Umgang mit bestimmten Krankheitsbildern und soll den Arzt vor allem bei betreuungsintensiven Patienten entlasten. (eb)

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