Fehlende Kommunikation verhindert viele Organspenden

Stiftung will erreichen, dass in Familien über die Einstellung zur Organspende offen geredet wird.

Von Sabine Schiner Veröffentlicht:
Immer mehr Menschen in Deutschland führen einen Organspendeausweis mit sich. © B. Reitz-Hofmann / Fotolia.com

Immer mehr Menschen in Deutschland führen einen Organspendeausweis mit sich. © B. Reitz-Hofmann / Fotolia.com

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Eine Organspende ist immer dann möglich, wenn der Gestorbene ihr zu Lebzeiten schriftlich oder mündlich zugestimmt hat. Im vergangenen Jahr hatten 30,7 Prozent aller Spender eine solche Erklärung abgegeben. In allen anderen Fällen baten Ärzte Angehörige, eine Entscheidung zu treffen. Eine Umfrage der Deutschen Stiftung für Organspende (DSO) in Frankfurt/Main zeigt, dass ihnen die Entscheidung leichter fällt, wenn sie zuvor mit dem Gestorbenen über das Thema gesprochen haben.

Die DSO ist als bundesweite Koordinierungsstelle für postmortale Organspenden zuständig. Zurzeit können Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm nach dem Tod gespendet werden. Wer als potenzieller Organspender gilt, ist gesetzlich definiert: Das sind Menschen, bei denen Ärzte den Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt haben und bei denen es keine medizinischen Gründe gibt, die gegen eine Spende sprechen - etwa, weil mit der Transplantation der Empfänger durch übertragbare Krankheiten gefährdet werden könnte.

Im Jahr 2009 haben 1217 Menschen in Deutschland nach ihrem Tod Organe gespendet, das sind 19 mehr als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Transplantationen lag in deutschen Transplantationszentren im vergangenen Jahr bei 4709. Etwa 12 000 Patienten warten nach dem Jahresbericht der DSO derzeit auf ein Organ: "Jeden Tag sterben drei Patienten, weil sie kein Organ bekommen haben. Der Bedarf ist weit größer als das Angebot", so die DSO. Dabei ist der Anteil der gemeldeten potenziellen Organspender (1888 im Jahr 2009) höher als die Zahl der tatsächlich realisierten Spenden (1217). "Dies ist in erster Linie durch die Ablehnung einer Organspende im Angehörigengespräch begründet", so die Stiftung.

Ärzte führen die Gespräche mit Angehörigen potenzieller Spender "ergebnisorientiert, aber offen für die Entscheidung", heißt es bei der DSO. Die Gründe, die im Angehörigengespräch zu einer Zustimmung oder Ablehnung geführt haben, hat die Stiftung erstmals im vergangenen Jahr aufgezeichnet. Ergebnis: Kennen Familienmitglieder die Einstellung des Verstorbenen zur Organspende nicht, stehen sie in der Regel einer Organspende eher ablehnend gegenüber. Im vergangenen Jahr kamen deshalb 218 Organspenden nicht zustande. Religiöse Gründe, Unzufriedenheit mit der Behandlung im Krankenhaus, Zweifel an der Hirntoddiagnostik oder Missbrauchsbefürchtungen wie etwa der Handel mit Organen spielen hingegen bei der Entscheidung keine große Rolle.

Ist die positive Einstellung des Gestorbenen zur Organspende bekannt, tun sich die Angehörigen mit der Zustimmung leichter. Ausschlaggebend für ein Ja zur Organspende sind zudem altruistische Motive wie Mitgefühl und die "Sinngebung für den plötzlichen Tod des Angehörigen". Die Folgerung der DSO: "Das Thema Organspende sollte in jeder Familie besprochen werden, um den Angehörigen in Akutsituationen die Entscheidung zu erleichtern." Zumal Ärzte und Angehörige auch unter starkem Zeitdruck stehen: Die meisten Organspender starben 2009 an intrakraniellen Blutungen, Schädelhirntraumen, Hirninfarkten oder Ischämisch-hypoxischen Hirnschäden. In der Regel vergehen von der Todesfeststellung bis zum Ende der Organentnahme sieben bis 18 Stunden.

So steht es im Gesetz:

Das Transplantationsgesetz (TPG) schreibt in § 3 Absatz 1 die Feststellung des Todes als Voraussetzung für die Organentnahme vor nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Die Bundesärztekammer hat Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes erstellt, die Verfahren und Ablauf genau festlegen (§ 16 Absatz 1). Der Hirntod des Spenders muss gemäß § 5 TPG von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Organspenden nach dem Tode haben absoluten Vorrang vor der Lebendspende.

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