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Versäumnisse der Arzneimittelhersteller

Nipocalimab, Remimazolam und Guselkumab: Fehlende oder ungeeignete Daten hindern G-BA an Nutzenbewertung

Fehlende oder unzureichende Studiendaten: Der G-BA hat in allen aktuellen Arzneimittelbewertungen keinen Zusatznutzen anerkannt. Betroffen sind unter anderem Nipocalimab, Remimazolam und Guselkumab.

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