Für Sortis® endgültig: Festbetrag war rechtmäßig

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Sortis-Packungen in einer Apotheke: Es bleibt beim Festbetrag.

Sortis-Packungen in einer Apotheke: Es bleibt beim Festbetrag.

© dpa

KASSEL (mwo). Pfizer hat den milliardenschweren Festbetragsstreit um den Lipidsenker Sortis® (Atorvastatin) verloren. Seine Einbeziehung in die Festbetragsgruppe der Statine ist rechtmäßig, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG).

Die Festbeträge für Statine waren zum Jahresbeginn 2005 eingeführt und seitdem mehrfach gesenkt worden. Atorvaststatin hatte mit 1,4 Milliarden Tagesdosen 2004 noch einen Marktanteil von etwa 50 Prozent. Da Pfizer den Preis hochhielt, kam es als Folge des Festbetrags zu hohen Aufzahlungen.

Hundert Tabletten Sortis mit je 40 Milligramm des noch patentgeschützten Wirkstoffs Atorvastatin kosten heute in der Apotheke 192,04 Euro, der Festbetrag liegt bei nur 33,49 Euro. Der Absatz brach auf 19,2 Millionen Tagesdosen im Jahr 2009 ein, der Marktanteil sank auf ein Prozent.

Pfizer behauptet, Sortis® sei gegenüber anderen Statinen für zumindest 150 000 Patienten von deutlichem Vorteil. Wie nun das BSG entschied, konnte Pfizer dies aber nicht belegen.

Die fünf Statine der Festbetragsgruppe seien pharmakologisch-therapeutisch vergleichbar. "Sortis ist im Vergleich zu anderen Arzneimitteln der Gruppe nicht vorteilhafter. Seine Wirkungsweise ist im Rechtssinne nicht neuartig."

Auch die Klage eines betroffenen Patienten wies das BSG ab. In atypischen Fällen bleibt nach dem Kasseler Urteil aber die Möglichkeit, bei der jeweiligen Krankenkasse eine Ausnahme zu beantragen.

Ein Sprecher des Unternehmens Pfizer erklärte, dass sich auch nach dem Urteil des Bundessozialgerichts am Preis für Sortis nichts ändern werde.

Az.: B 1 KR 7/10 R und B 1 KR 10/10 R

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