Kliniken

GBA berät über Mindestmenge für TAVI

Geht es nach GBA-Chef Hecken, müssen Kliniken je Standort und Jahr künftig mindestens 150 TAVI vorweisen.

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Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wird ein Beratungsverfahren für eine Mindestmenge bei Transkatheter-Aortenklappenimplantation (TAVI) starten. Das hat der Ausschuss am Donnerstag beschlossen.

„Zurzeit werden in 85 Krankenhäusern in Deutschland minimalinvasive Eingriffe an Herzklappen, also auch TAVI, vorgenommen“, sagte der unparteiische Vorsitzende des GBA, Professor Josef Hecken, der den entsprechenden Antrag für die Mindestmenge gestellt hatte. Hierbei müssten die Einrichtungen zwar seit 2015 „ganz bestimmte personelle, technische und organisatorische Anforderungen“ einhalten. „Allerdings ist die bei einer TAVI unerlässliche Voraussetzung, dass auch die erforderliche Routine vorliegt, mit diesen Strukturvorgaben nicht abgedeckt“, so Hecken.

Der GBA gehe nun mit der Arbeitshypothese, dass eine Anzahl von 150 TAVI je Standort sowie 65 je TAVI-qualifiziertem Operateur pro Jahr erbracht werden müssen, in Beratung. (eb)

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