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Psychische Krankheiten

GBA ergänzt Richtlinie zur Krankenpflege

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege um die psychiatrische Krankenpflege ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass Versicherte mit einer schweren psychischen Erkrankung im Rahmen ihrer Möglichkeiten in der gewohnten häuslichen Umgebung leben können.

Indikationen sind unter anderem schwere Depression, Schizophrenie und Selbstgefährdung. Mit der häuslichen psychiatrischen Krankenpflege sollen die Patienten in die Lage versetzt werden, ihren Tagesablauf zu strukturieren und rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Umstritten war, ob auch Abhängigkeitserkrankungen in den Leistungskatalog aufgenommen werden sollen. Bei einer solchen Konstellation soll dies nur dann möglich sein, wenn häusliche psychiatrische Krankenpflege übergangsweise bis zur Aufnahme in eine stationäre Einrichtung notwendig ist. Dies bedürfe einer gesonderten Begründung. (HL)

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