Medizinstudienplätze
Trotz Klagen auch in Bayern: Weit mehr Bewerber für Landarztquote als Plätze
182 künftige Landärztinnen und Landärzte können ihr Medizinstudium zum Wintersemester 2026/27 in Bayern über die Quote beginnen. Auch wenn Klagen dagegen vorliegen, gab es erneut viele Interessenten.
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Mit einer Landarztquote will Bayern unterversorgte Regionen für junge Mediziner attraktiv machen. Interessierte gibt es viele.
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München. Ungeachtet der jüngst bekannt gewordenen Klagen gegen die Landarztquote gab es in Bayern für das kommende Semester gut doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber für selbige als Plätze. Wie das Gesundheitsministerium in München am Mittwoch bekannt gab, können über die Quote 182 künftige Landärztinnen und Landärzte ihr Studium zum Wintersemester 2026/27 beginnen. Dafür hätten sich in diesem Jahr rund 400 Interessierte beworben, teilte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) mit.
Weitere 14 Studienplätze gehen zudem über die sogenannte ÖGD-Quote an Bewerber, die nach dem Abschluss als Medizinerinnen oder Mediziner im Öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten wollen. Für Studierende der ÖGD-Quote werden 1,8 Prozent aller Medizinstudienplätze in Bayern vorgehalten, bislang nutzen dies bereits 81 Studierende.
Acht Prozent für Bewerber ohne 1,0-Abi reserviert
Über die Landarztquote sind seit 2020 den Angaben zufolge bereits 743 Studierende ohne Einsnuller-Abi zum Medizinstudium gekommen. Bis zu acht Prozent aller Medizinstudienplätze in Bayern werden für Bewerber vorgehalten, die sich verpflichten, später für mindestens zehn Jahre eine hausärztliche oder pädiatrische Tätigkeit in einer unterversorgten Region des Bundeslandes auszuüben. Die ersten Hausärztinnen und -ärzte werden nach Studium und fachärztlicher Weiterbildung voraussichtlich im Jahr 2031 ihre Arbeit aufnehmen.
Einer kürzlich veröffentlichten Umfrage der „Zeit“ zufolge sind aktuell 28 Klagen von Medizinstudierenden gegen die Wirksamkeit ihrer Verträge zur Landarztquote anhängig – darunter auch vier in Bayern. Die weiteren Klagen liegen in Nordrhein-Westfalen (17), Hessen (5) und im Saarland (2) vor. Die Studierenden wehren sich gegen die vertragliche Bindung für zehn Jahre und die Vertragsstrafe von 250.000 Euro bei Nichterfüllung. (bar)
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