Direkt zum Inhaltsbereich

Genitalverstümmelung härter bestrafen!

Veröffentlicht:

BERLIN (hom). Mehrere Abgeordnete des Bundestages wollen erreichen, dass die Genitalverstümmelung bei Frauen künftig als schwere Körperverletzung geahndet und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft wird.

Ein entsprechender überfraktioneller Gesetzentwurf wurde jetzt im Parlament eingebracht. Bei der Genitalverstümmelung handelt es sich um Eingriffe an den weiblichen Genitalien, die meistens an Mädchen zwischen dem siebten und 18. Lebensjahr erfolgen. Dabei werden wesentliche Teile der weiblichen Sexualorgane beschädigt, mitunter sogar entfernt.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Das GKV-Sparpaket und die Neinsager in der Koalition

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vergleich mit anderen Ländern

Hautkrebs-Screening in Deutschland laut Studie ohne klaren Nutzen

Lesetipps
Die Ursachen für eine Anämie sind zahlreich. Differentialdiagnostisches Denken ist vorrausgesetzt.

© doucefleur / stock.adobe.com

Von unbedenklich bis gefährlich

Blutbildveränderungen: Das Einmaleins der Anämie-Diagnostik

Impfheft mit COVID-19-Impfung

© RRF - stock.adobe.com

Robert Koch-Institut

STIKO lockert Impfempfehlungen gegen COVID-19

Eine Ärztin im Gespräch mit einer Patientin.

© HockleyM1 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Kollegin gibt Tipps

So gelingt eine gute Arzt-Patienten-Beziehung