Gentests an Embryonen: Lager der PID-Befürworter spaltet sich

Bei der Debatte um die Präimplantationsdiagnostik deuten sich drei Regelungsvarianten an. Ein Totalverbot, eine sehr restriktive sowie eine weitergehende Erlaubnis für PID.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Befruchtung einer Eizelle: Wie weit dürfen die Tests an den daraus entstandenen Embryonen gehen?

Befruchtung einer Eizelle: Wie weit dürfen die Tests an den daraus entstandenen Embryonen gehen?

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BERLIN. In die Diskussion um Verbot oder Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) zeichnen sich drei interfraktionelle Anträge ab. Als sicher gilt ein Antrag, in dem ein vollständiges Verbot der PID gefordert wird. Dieser liegt aber noch nicht vor.

Am weitesten mit der Arbeit ist eine zweite Gruppe um die FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach. In deren Antrag wird für eine begrenzte Zulassung der Gentests plädiert. Der Gruppe gehören Vertreter aus allen Fraktionen im Bundestag an. Für kommenden Montag ist eine weitere Verhandlungsrunde angesetzt.

Abgerückt sind die FDP-Vertreter von dem Vorschlag, die Zulassung der PID über einen Indikationenkatalog regeln zu wollen. Entsprechend Vorschläge der Liberalen waren bei der Bundesärztekammer, die nach Wunsch der FDP diesen Katalog erarbeiten sollte, auf Widerstand gestoßen.

Nun schlägt die Arbeitsgruppe um Ulrike Flach vor, dass fallweise Ethikkommissionen über die Zulässigkeit einer PID entscheiden. Wichtige Punkte sind aber ungeklärt. Dies gilt etwa für die Frage, ob und inwieweit ein Gentest bei einer Vorbelastung mit einer spät manifestierenden Erkrankung gestattet sein soll.

Für den SPD-Bundestagsabgeordneten René Röspel geht der Vorschlag der Arbeitsgruppe Flach zu weit. "Ich bin für eine enge Lösung", sagte er der "Ärzte Zeitung". Röspel will abhängig von der genetischen Vorbelastung der Frau die Wahrscheinlichkeit einer Tot- oder Fehlgeburt zum Kriterium machen, ob ein Gentest erlaubt wird oder nicht.

Röspel zeigte sich überzeugt, dass sich auf dieser Basis Indikationen beschreiben lassen, bei denen die PID zulässig wäre. Dass das Lager der Befürworter mit diesem dritten Antrag gespalten würde, ist für Röspel kein Gegenargument. Solche "taktischen Überlegungen" dürften zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Rolle spielen, forderte er.

Eine schnelle Beratung des Themas noch im Dezember, wie es einzelne Befürworter eines Verbots von Gentests gefordert hatten, wies Röspel als "unparlamentarisch" und "unverantwortlich" zurück.

Viele Abgeordnete hätten ihre Meinungsfindung noch nicht abgeschlossen, sagte er. Das bestätigte auch die grüne Abgeordnete Priska Hinz. Sie glaube nicht, dass es vor Ostern eine Entscheidung in Sachen PID geben werde, sagte Hinz der "Ärzte Zeitung". Eine Entscheidung des Bundestags noch im Dezember sei überhaupt nicht vorstellbar.

Hinz bekundete Sympathie für den Vorschlag ihres SPD-Kollegen Röspel: "Ich habe den Eindruck, dass es Abgeordnete gibt, die auch die Untersuchung von Embryonen im Hinblick auf körperliche und geistige Behinderungen zulassen wollen. Da gehe ich nicht mit", machte Hinz klar. Eine Entscheidung, welchem Antrag - Flach oder Röspel - sie sich anschließt, werde am kommenden Montag fallen, kündigte sie an.

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