PID - kein Kompass für den Gencheck in Sicht

Seit Jahren wird sie im Ausland praktiziert, in Deutschland dagegen galt die Präimplantationsdiagnostik (PID) als verboten. Ein anderslautendes Urteil des Bundesgerichtshofs hat das politische Berlin aufgescheucht. Jetzt rächt sich, dass der Gesetzgeber wiederholt um bioethische Grundsatzfragen einen weiten Bogen gemacht hat.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Abbildungen zur Embryonalentwicklung nach einer künstlichen Befruchtung: Wohin die Reise bei der PID künftig gehen soll, scheint auch die Politik noch nicht genau zu wissen.

Abbildungen zur Embryonalentwicklung nach einer künstlichen Befruchtung: Wohin die Reise bei der PID künftig gehen soll, scheint auch die Politik noch nicht genau zu wissen.

© dpa

BERLIN. Die Glückwünsche zum 20-jährigen Geburtstag in der kommenden Woche dürften sich in Grenzen halten: Das Embryonenschutzgesetz, das der Bundestag am 24. Oktober 1990 verabschiedet hat, schien über Jahre hinweg "in Bronze gegossen", sagt Wolf-Michael Catenhusen, Mitglied des Deutschen Ethikrats. "Man traut sich nicht mehr, regelmäßig den Stand der Dinge zu reflektieren", sagte Catenhusen der dpa.

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben das am 6. Juli 2010 schlagartig geändert. Das Gericht befand, dass ein Arzt, der eine Präimplantationsdiagnostik an pluripotenten Zellen im Zuge einer IvF vorgenommen hat, nicht gegen Wortlaut und Sinn des Embryonenschutzgesetzes verstoßen hat.

Das "‘Stehenlassen' der Embryonen mit positivem Befund (d. h. einer genetischen Auffälligkeit, die Red.) verletzt nicht das Verbot, einen extrakorporal erzeugten menschlichen Embryo zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck zu verwenden".

Aus den Gesetzesmaterialien leitet der BGH lediglich ab, dass der Gesetzgeber die Zucht von Embryonen zu Forschungszwecken verbieten wollte. Die PID wurde erstmals 1991, also nach der Verabschiedung des Gesetzes, in Großbritannien etabliert.

"Die unlogische Diskrepanz zwischen den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik und der Präimplantationsdiagnostik ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofs endlich aufgehoben worden", kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe erfreut.

Das Urteil schaffe Rechtssicherheit für Ärzte und betroffene Eltern. Allerdings müsse die Koalition schleunigst das Embryonenschutzgesetz "nachbessern", so Hoppe.

BÄK will "Matrix" für ein Gesetz erarbeiten

Das Urteil löste im politischen Berlin hektische Betriebsamkeit aus. Denn mit "Nachbessern" ist es nicht getan. Das Embryonenschutzgesetz von 1990 bildet ebenso wie das Gendiagnostikgesetz oder die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur künstlichen Befruchtung nur eine "Gesetzesinsel" - ein übergreifendes Fortpflanzungsmedizin-Gesetz fehlt.

Deshalb votiert die Bundesärztekammer auch für ein Moratorium bei der Anwendung der PID. "Wir wollen Zeit gewinnen", sagte BÄK-Vize Dr. Frank Ulrich Montgomery der "Ärzte Zeitung", "um eine Matrix für ein Fortpflanzungsmedizin-Gesetz zu entwickeln, an der sich die Politik dann abarbeiten kann". Er warnte vor einer "weiteren inkonsistenten Regelung nur für die PID".

Wissenschaftliche Expertise leistet den Politikern dabei nur begrenzte Hilfe. Die frühere Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" empfahl im Mai 2002 mit einer Mehrheit von 16 gegen drei Stimmen, "die PID in Deutschland nicht zuzulassen".

Kaum ein Jahr später votierte der Nationale Ethikrat mit 15 zu 7 Stimmen für die "eng begrenzte Zulassung der PID". Einen Katalog von Ausnahmen benennt der Ethikrat nicht.

"Ausnahmsweise" erlaubt sein solle die PID für Paare, "die ein hohes Risiko tragen, ein Kind mit einer schweren und nicht-wirksam therapierbaren genetisch bedingten Erkrankung oder Behinderung zu bekommen" und die beim Austragen des Kindes "in einen existenziellen Konflikt" geraten würden.

Außerdem soll die PID gestattet sein für Paare, die "ein hohes Risiko tragen, eine Chromosomenstörung zu vererben, die dazu führt, dass der Embryo das Stadium der extra-uterinen Lebensfähigkeit nicht erreichen würde". Kürzlich hat auch das Nachfolgegremium, der Deutsche Ethikrat, angekündigt, bis Sommer 2011 eine Expertise zum Thema PID vorzulegen.

Kritiker dieser Diagnostik warnen, dass die PID - einmal zugelassen - nicht mehr einzugrenzen ist. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung (TAB) beim Deutschen Bundestag hat bereits 2004 in einer Studie die Etablierung der PID in mehreren Ländern untersucht.

Fazit: Unabhängig von der jeweiligen nationalen Regulierung wird "mit jeder neuen medizinischen Option zum Einsatz der PID die Frage der Sinnhaftigkeit und Legitimität einer Einschränkung erneut gestellt", schreibt das TAB.

Über 100 Indikationen stehen auf der Liste

Ein Beispiel ist Großbritannien, wo mittlerweile ein Katalog von über 100 Indikationen - von Adrenoleukodystrophie bis Zystische Fibrose - bei der zuständigen Human Fertility and Embryology Authority (HFEA) existiert.

Die Behörde entscheidet, für welche Indikation, die "ein signifikantes Risiko für eine schwere genetische Erkrankung oder Störung" bedeutet, die PID zugelassen wird. Ihre Zahl hat ständig zugenommen, zehn weitere Indikationen stehen auf der Begutachtungsliste der HFEA.

Allerdings: Von einer uferlosen Ausweitung der PID kann nach Angaben der Behörde keine Rede sein: Im Jahr 2007 wurde bei 169 Patientinnen eine PID vorgenommen - bei über 37 000 künstlichen Befruchtungen. Die Zahl der PID nahm von 65 (im Jahr 2000) auf 125 (2002) zu und erreichte 2004 den Höchststand von 285.

Montgomery hält Potenzial der PID für überschätzt

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Diese Daten sind Wasser auf die Mühlen der FDP. In einem fraktionsintern noch nicht abgestimmten Arbeitspapier der Liberalen, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt, erwägen die Abgeordneten drei Regelungsoptionen: Erstens die Entwicklung eines Katalogs von Indikationen für die PID-Anwendung durch die Bundesärztekammer.

Zweitens könnte die Entscheidung über Einpflanzung oder Verwerfen des Embryos nach "eingehender Beratung" allein den Paaren überlassen werden. Dritte Option laut FDP wäre eine Rechtsverordnung, in der zugelassene Anwendungsfälle für die PID vom Ministerium bestimmt werden.

Die Bundesärztekammer lehnt einen Indikationenkatalog ab. BÄK-Vize Dr. Frank Ulrich Montgomery warnt vor einer Überschätzung des Potenzials der PID durch betroffene Paare. Bei den Tests ergäbe sich "eine Unzahl von Diagnosen, die einen Graubereich darstellen", so Montgomery.

Selten könne man vorhersagen, wie ausgeprägt eine Erkrankung später sein werde. Frauen würden mit den Testergebnissen alleingelassen und sich im Zweifel gegen den Embryo entscheiden, fürchtet Montgomery.

Zudem habe sich das Behandlungsspektrum bei vielen Erkrankungen im Laufe der Zeit stark verändert. Eine Regelungsoption für die PID sieht der BÄK-Vize nur in "Einzelfallentscheidungen". Diesen müssten viele Gespräche mit den Betroffenen und die Einschaltung von Ethikkommissionen vorausgehen.

Lesen Sie dazu auch: PID: Untersuchungen mit PCR und Gensonden

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